Ihre Fragen: Warum muss man bei der Coronaschutzimpfung zwei Formulare ausfüllen?

Stand: 20.01.2022, 23:15 Uhr

Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Warum muss man bei der Coronaschutzimpfung zwei Formulare ausfüllen?

Bevor man geimpft werden kann, müssen erst einmal Formulare ausgefüllt werden - und zwar gleich zwei. Nämlich ein Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung.

Das erste Formular - der Anamnesebogen - ist vor allem zur Information für die Ärztin oder den Arzt gedacht. Gerade wenn man nicht vom Hausarzt geimpft wird, der einen kennt und um Vorerkrankungen und Medikamente weiß, die man regelmäßig einnimmt, sind diese Informationen wichtig.

Aus den Antworten auf die Fragen können Ärztin oder Arzt schließen, was sie beim Impfen beachten müssen, und ob sie den Patienten zum Beispiel länger zur Beobachtung da behalten sollten. Das empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise bei Personen, die - auch durch das Einnehmen von bestimmten Medikamenten - eine Gerinnungshemmung haben. Das heißt, dass ihr Blut nicht so schnell gerinnt wie bei anderen Personen.

Mit dem zweiten Formular erhält die Patientin oder der Patient selbst Informationen über die Impfung, etwa zu möglichen Nebenwirkungen. Bei der Corona-Impfung treten nach Informationen der Ständigen Impfkommission (Stiko) meist Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen auf. In selteneren Fällen wurde auch Fieber beobachtet.

Darüber hinaus gibt man in der Einwilligungserklärung auch seine Zustimmung zur Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff. Für den Arzt oder die Ärztin ist das wichtig, weil er oder sie verpflichtet ist, die Patienten vor einer Impfung gründlich aufzuklären. Deshalb muss man im zweiten Formular bestätigen, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte.

Über dieses Thema berichteten am 19.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5.

(Zurück) zur Übersicht:

Kommentare zum Thema

  • Tanja Hoerter 22.01.2022, 18:34 Uhr

    Ich bin beruflich zwangsgeimpft oder milder gesagt, vom Staat verpflichtet worden, da ohne Impfung :KEINE ARBEIT mehr! Es kann aber nicht sein, daß ich einerseits verpflichtet werde, andererseits ein FREIWILLIGES Einverständnis unterschreiben soll, obwohl es meinerseits nicht freiwillig war! Das widerspricht sich doch und dürfte verfassungswidrig sein!

  • Christian 22.01.2022, 13:30 Uhr

    Hallo zusammen, wenn ich einen Anamnesebogen und eine Einwilligung für einen Vektorimpfstoff unterschreibe und dieser vom Impfenden unterzeichnet wird, mir dann ohne Vorgespräch einfach ein MRNA-Impfstoff injiziert wird läuft doch einiges falsch… ich habe nun den nichtgewollten Impfstoff im Körper, aber das kann es doch nicht sein… Welche Möglichkeiten habe ich gegen dieses Verhalten rechtlich vorzugehen?

  • Scharf-Semler 21.01.2022, 15:09 Uhr

    Ich bin immer von meinem Hausarzt geimpft wurden-und musste auch noch nie für eine Impfung irgendwelche Fragebögen ausfüllen-und erst Recht nichts unterschreiben. Noch nicht einmal bei der Impfpflicht in der DDR. Aber bei diesen Corona-Impfstoffen? Da muss ich extra zum Impfzentrum, weil Hausarzt diesen Impfstoff nicht impft, die Menschen werde massiv unter Druck gesetzt, da ist die Rede von Impfpflicht, mit Impfstoffen die nur Teilzulassungen haben, dafür muss ich noch eine Einverständniserklärung unterzeichnen, dass ich die Impfung haben möchte? Dass hat nichts mehr mit möchte zutun. Das wäre so, als würde ich mein eigenes Todesurteil unterzeichnen würde.

    • Cleo 22.01.2022, 14:13 Uhr

      Für die „notzugelassenen“ Impfstoffe übernimmt weder der Hersteller noch der Arzt schon gar nicht unsere Regierung die Haftung. Das gibt es bei keinem Medikament oder anderem Impfstoff! Als Patient muss man daher unterschreiben. Wenn das nicht bedenklich ist... Bei einer Impfpflicht muss jedoch jemand die Haftung übernehmen - also keine Unterschrift mehr. Wer übernimmt dann die Haftung? Der Hersteller?