Der peinliche Ausdruckstanz des Kollegen zu später Stunde. Der missglückte Flirt mit der Kollegin, die man am nächsten Tag gerne wieder siezen will. Die analogen Weihnachtsfeiern im Job mit all ihren Fettnäpfchen fallen dieses Jahr flach. Digitale Feiern könnten sie ersetzen - aber macht das Spaß?
Kein persönlicher Kontakt - jeder für sich vor dem Bildschirm, Kopfhörer auf den Ohren: Die digitale Variante der diesjährigen Weihnachtsfeier klingt nicht sehr sexy. Es könnte aber klappen, wenn Mitarbeiter und Chefs folgende Regeln beachten.
Die Feier braucht einen klaren Rahmen
Die Online-Weihnachtsfeier braucht einen klaren Anfang und ein klares Ende. "Kurz und knapp, maximal zwei Stunden, weil sonst die Konzentration nicht mehr vorhanden ist", sagt Sandra Rappl von der Bochumer Eventagentur "Revierkönig". Und ganz ohne mehr oder weniger liebgewonnene Rituale kommt auch die digitale Variante nicht aus: Die offizielle Rede des Chefs oder der Chefin sollte am Anfang stattfinden. Denn: "Viele Betriebe haben dieses Jahr ein großes Bedürfnis, sich bei der Belegschaft besonders zu bedanken", sagt Rappl.
Auf gar keinen Fall sollte die digitale Weihnachtsfeier ohne einen klar benannten Moderator über die Bühne gehen. "Das ist ein No-Go", sagt Rappl. Denn: "Es muss immer was passieren, es darf niemals Pausen geben. Ich kann ja nicht einfach mal an die Theke und mich mit ein paar Kollegen ausklinken, wenn es langweilig wird."
Ohne Programmpunkte geht es nicht
Damit erst gar keine Langeweile aufkommt, gibt es viele Möglichkeiten, die Feier zu gestalten: Spiele, Quizze, Lesungen oder auch Online-Zauberer können der zentrale Bestandteil der Firmenparty sein. Gute Erfahrungen hat "Revierkönig" mit Catering-Aktionen gemacht: Im Vorfeld werden Kleinigkeiten wie Kekse, Sekt oder Glühwein an alle Teilnehmer verschickt: "Auch hier ist es wichtig, dass es nicht zu viel ist. Wenn 30 Kollegen gemeinsam online etwas Größeres kochen sollen, dann sprengt das schnell den Rahmen", sagt Sandra Rappl.
Nicht vergessen: Du bist nie allein
Bei der Online-Weihnachtsfeier kann es nach dem offiziellen Part durchaus feucht-fröhlich weitergehen. Aber Vorsicht, wenn zu späterer Stunde die Hemmungen auch im Digitalen fallen: Mache ich beispielsweise einen Screenshot und poste den öffentlich oder auch an Kollegen, die nicht dabei waren, kann es schnell Ärger geben. "Die Abbildung von Personen bedarf deren Einwilligung zur Veröffentlichung", warnt Björn Leineweber, Rechtsanwalt für Datenschutz aus Essen. "Noch zwei, drei Firmeninterna unter den Post, dann kann es schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen geben, bis hin zur Abmahnung".
Bei all der Feierlaune sollte man trotz der vermeintlichen Distanz nicht vergessen, dass man vor Kamera und Mikrofon sitzt: Die Kollegen sehen und hören alles, was ich mache.