Blick auf Talsperre und Stausee inmitten dichten Waldes

Kurzurlaub: Was geht wo zu Fronleichnam?

Stand: 28.05.2021, 15:32 Uhr

Der Sommer naht, die Corona-Infektionszahlen sinken und bald steht ab Fronleichnam ein weiteres langes Wochenende an. Grund genug, an Urlaub oder zumindest einen Kurztrip zu denken. Nur: Was ist möglich?

Über Fronleichnam für ein paar Tage in die Eifel oder ins Sauerland? Das könnte durchaus funktionieren. Die neue Corona-Schutzverordnung sieht einige Lockerungen für Reisen, Gastronomie und Einzelhandel vor. Möglich ist somit ein Kurzurlaub auch in NRW.

Hotels, Pensionen und Campingplätze in NRW dürfen seit Pfingstsamstag wieder Gäste empfangen: Voraussetzung ist, dass die Inzidenz in der entsprechenden Stadt oder im Kreis seit mindestens fünf Werktagen unter dem Wert 100 liegt. Die Betriebe dürfen dann 60 Prozent ihrer Kapazität nutzen. Das Angebot gilt für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete.

Für Tagesausflügler interessant: Auch die Außengastronomie ist bei diesen Inzidenzwerten für die genannten Gruppen geöffnet.

Auch andere Bundesländer haben ihre Regelungen für die kommenden Tage schon getroffen. Wohin sonst kann's Fronleichnam also gehen? Ein kleiner Überblick:

Schleswig-Holstein

Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (maximal 48 Stunden alt). Die Testung muss vor Reiseantritt erfolgen. Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 6. Juni.

Niedersachsen

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte zuletzt die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, gekippt. Ab sofort können damit Touristen von überall her für einen Urlaub nach Niedersachsen reisen, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss.

Laut Gerichtsurteil trägt das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht.

Mecklenburg-Vorpommern

Hotels und Pensionen in Mecklenburg-Vorpommern sollen nun doch noch im Mai wieder öffnen dürfen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig will in einem ersten Schritt Gästen aus dem eigenen Bundesland Übernachtungen in Hotels und Pensionen ermöglichen - und zwar zum 28. Mai. Eine Woche später sollen dann auch Gäste aus anderen Bundesländern kommen dürfen. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern will nun das weitere Vorgehen mit Branchenvertretern beraten. Ursprünglich sollte es einen Neustart erst im Juni geben.

Bayern

In Bayern sind Touristen aus anderen Bundesländern willkommen. Seit Beginn der Pfingstferien am 21. Mai ist dort Urlaub in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen wieder möglich. In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen. Auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können dort wieder besucht werden.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat einen dreistufigen Öffnungsplan beschlossen. Hotels und Ferienwohnungen dürfen schon seit dem 12. Mai in Kombination mit Testauflagen wieder öffnen. Seit dem 21. Mai sind dann auch Kulturveranstaltungen wieder möglich. Ab dem 2. Juni soll dann auch die Innengastronomie in Kommunen mit einer Inzidenz unter 50 aufmachen können. Außengastronomie ist in dem Bundesland bereits erlaubt.

"Ich höre, dass ein lautes Aufatmen durch das Land geht bei Gastronomen, Hoteliers und Besitzern von Ferienwohnungen", sagte Detlev Janik, Geschäftsführer der Pfalz-Touristik, dem SWR.

Urlaub im Ausland

Für die meisten europäischen Staaten gilt weiterhin eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Das betrifft auch das vor allem bei Nordrhein-Westfalen beliebte Reiseziel Niederlande.

Allerdings: Wegen sinkender Corona-Infektionszahlen entschärft die Bundesregierung die Einreisebeschränkungen für die Niederlande. Das Land wird am Sonntag (30. Mai) vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet heruntergestuft.

Damit wird die generelle Quarantänepflicht für Einreisende aus den Niederlanden aufgehoben. Durch einen negativen Corona-Test bei Einreise kann man dann zehn Tage Isolation umgehen.

Zu beachten ist jedoch, dass die Niederländer nach Einreise eine Hausquarantäne von zehn Tagen vorschreiben.

In Belgien sind zwar Geschäfte und Außengastronomie inzwischen wieder geöffnet, wer allerdings länger als 48 Stunden von Deutschland aus einreist, muss sich erst einmal in Quarantäne begeben. Außerdem ist laut ADAC bei längeren Aufenthalten die Vorlage eines negativen PCR-Test Pflicht, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Mindestens 48 Stunden vor der Einreise müssen Touristen ein sogenanntes Einreiseformular (Passenger Locator Form) ausfüllen. Anschließend erhält man eine SMS-Bestätigung der belgischen Behörden, die man bei Kontrollen vorweisen muss. Nicht registrieren lassen müssen sich Reisende, die mit dem Auto nach Belgien kommen und sich weniger als 48 Stunden im Land aufhalten.

Großbritannien ist seit dem 16. Mai 2021 wieder als Risikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt in Berlin warnt vor nicht notwendigen touristischen Reisen dorthin.

Auch Luxemburg gilt als Risikogebiet, Tagestouren sind dennoch möglich. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften. Flugreisende müssen jedoch einen aktuellen PCR-Test vorlegen.

Bei der Einreise nach Frankreich müssen Touristen einen höchstens 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Es gibt Kontrollen an der Grenze. Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer.

Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen. Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) und 72 Stunden (PCR-Test) sein. Eine Quarantänepflicht gilt für Deutsche derzeit nicht.

Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen. Bei Einreise aus von der Schweiz ausgewiesenen Risikogebieten gilt jedoch nach Einreise eine 10-tägige Quarantänepflicht. Aktuell gilt das zum Beispiel für Bürger von Thüringen. Reisende aus Risikogebieten müssen bei Einreise außerdem einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Reisen auf die Balearen mit der Insel Mallorca sowie in einige andere spanische Regionen sind möglich. Sie gelten laut RKI, genau wie bestimmte Teile Portugals, Finnlands, Norwegens und Irlands, nicht mehr als Risikogebiete.

Hoffnung für Sommerferien

Nur ein Teil der traditionellen Ferienregionen wird in nächster Zeit Touristen empfangen können. Das bedauert auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). Für die Sommerferien ist er jedoch deutlich optimistischer, ebenso wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach: "Der Sommer wird gut sein", hatte Lauterbach unlängst im Gespräch mit dem WDR betont.

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