Wer ein Pflegeheim oder einen Patienten in einem Krankenhaus besuchen wollte, konnte zuletzt noch die Möglichkeit eines kostenlosen Corona-Schnelltests in einer Teststelle in Anspruch nehmen. Diese Bürgertests gibt es seit 1. März gemäß der bundesweiten Testverordnung nicht mehr.
Keine Testpflicht mehr
Gleichzeitig wurden auch landesweit die letzten verbliebenen Testpflichten zum Schutz vor Corona abgeschafft. Die Corona-Schutzverordnung für NRW wurde nicht verlängert. Auch bundesweit besteht keine Testpflicht mehr.
Weiterhin Corona-Test bei Symptomen möglich
Corona-Tests sind somit in der Regel nur noch dann kostenlos, wenn ein Arzt oder eine Ärztin sie in Auftrag gibt, weil ein Patient oder eine Patientin Corona-Symptome hat. Möglich ist weiterhin nicht nur ein PCR-Test, sondern auch ein Antigentest. In beiden Fällen werden die Abstriche im Labor untersucht. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse.
Über die aktuellen Corona-Regeln berichteten wir am 28.02.2023 auch in der "Aktuellen Stunde" im WDR Fernsehen.