Kurz vor Auslaufen der aktuellen Corona-Schutzverordnung Ende Mai teilte das Land am Dienstag knapp mit: "Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert."
Damit ändert sich in NRW vorerst nichts. Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt auch hier analog zu den Regeln des Bundes weiterhin bestehen. Sie gilt weiterhin auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung, etwa in Flüchtlingsunterkünften oder Unterkünften für Wohnungslose.
Die Testpflicht gilt weiterhin bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sie kann aber für vollständig immunisierte Personen in Flüchtlingsunterkünften oder etwa Justizvollzugsanstalten entfallen.