Wer ordnet die Quarantäne an?
Das machen die Gesundheitsämter. Gerade wenn Kinder von Quarantänemaßnahmen betroffen sind, ist es wichtig, verhältnismäßig und mit Augenmaß vorzugehen, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Es sei wichtig, dass die Maßnahmen kindgerecht und lebensnah sind.
Muss die ganze Familie in Quarantäne?
"Das kommt immer auf den Einzelfall an", sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums dem WDR. Wenn zum Beispiel ein Schüler, der Kontakt zu einem positiv getesteten Mitschüler hatte, in Quarantäne muss, gelte das nicht zwangsläufig für die ganze Familie. Anders sieht die Sache aus, wenn das eigene Kind selbst an Corona erkrankt ist. Die Gesundheitsämter bewerten immer die konkreten Umstände jedes Falles und beantworteten entsprechende Fragen.
Welche Regeln gelten während der Quarantäne?
Alle Haushaltsmitglieder sollen konsequent wichtige Hygienemaßnahmen einhalten. Dazu gehört auch, sich in unterschiedlichen Räumen aufzuhalten oder diese zeitlich getrennt zu nutzen, Abstand zu halten und Körperkontakt zu vermeiden. Besteht allein für ein Kind die Quarantänepflicht, sollte in Abhängigkeit vom Alter des Kindes versucht werden, so gut wie möglich die Hygienetipps einzuhalten.
Muss man sein Kind in Corona-Quarantäne isolieren?
Die Berufsverbände der Kinderärzte geben keinerlei Hinweise darauf, dass Kinder in Quarantäne zuhause von ihren Familienmitgliedern isoliert werden sollen. Häusliche Absonderung, die dem Gesundheitsschutz der anderen Familien- oder Haushaltsmitglieder dient, ist aber laut BZgA sehr wichtig. Um diese für Kinder abzumildern, könnte sich ein Elternteil mit dem Kind in Absonderung oder auch in Quarantäne begeben. Welche Maßnahmen geeignet sind, kann man mit seinem örtlichen Gesundheitsamt abstimmen.
Das Robert-Koch-Institut rät außerdem, nach Ende der Quarantänezeit im Blick zu behalten, wie das Kind in der Schule oder in der Kita wieder aufgenommen wird. Sollte es ausgegrenzt werden, müssten Eltern mit den Erzieherinnen oder Lehrern darüber sprechen.
Wie füllt man die Quarantäne-Zeit aus?
Das Bundesgesundheitsministerium rät, dem Kind regelmäßig die Möglichkeit zu geben, über Telefon, Internet oder soziale Medien mit Freunden oder vertrauten Verwandten zu kommunizieren. Wichtig sei es auch, eine neue Struktur für den Tag zu schaffen, wenn Schule, Sportverein und andere regelmäßige Gewohnheiten wegfallen. Dazu können feste Zeiten zum Essen, Lernen oder Spielen gehören.
Da Kinder Zeit anders wahrnehmen als Erwachsene, kann es hilfreich sein, einen Kalender zu malen, in dem man gemeinsam jeden Tag der Quarantäne abstreicht. Dann wird die Zeitspanne greifbarer für das Kind. Mit einem Zimmertrampolin oder Spielen wie Gummitwist oder Seilchenspringen lässt sich der Bewegungsmangel reduzieren, das Kind kann Stress abbauen.
Welche Hilfe bekommen berufstätige Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen müssen?
Nach dem neuesten Beschluss vom 27. August bekommen gesetzlich krankenversicherte Eltern für 15 Arbeitstage Krankengeld. Alleinerziehende erhalten bis zu 30 Tage Krankengeld, wenn das Kind krank ist. Die Regelung gilt aber nur für Eltern von Kindern bis zwölf Jahre.
Nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es außerdem eine Entschädigung für den Lohnausfall: Pro Elternteil werden bis zu zehn Wochen gewährt, für Alleinerziehende gelten 20 Wochen. Ist das Kind selber infiziert, gibt es eine Krankschreibung vom Arzt. Eltern, die dann zuhause bleiben, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch das gilt nur bei Kindern bis 12 Jahren.
Droht die Gefahr, dass das Gesundheitsamt Eltern ihre Kinder für die Quarantänezeit wegnimmt?
Medienberichte hatten für Aufregung gesorgt: Gesundheitsämter in Hessen und Baden-Württemberg hätten Eltern in Corona-Verdachtsfällen angewiesen, ihre Kinder in Quarantäne von der Familie zu isolieren, keine gemeinsamen Mahlzeiten einzunehmen, Maske tragen zu lassen. Sollten sie diese Anweisungen nicht befolgen, so die Drohung, könne das Gesundheitsamt die betroffenen Kinder vorübergehend aus der Familie nehmen.
Der Deutsche Kinderschutzbund war alarmiert: "Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt", sagte Präsident Heinz Hilgers. Diese Maßnahmen seien "unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar".
Zwar lässt das Gesetz eine Inobhutnahme im Quarantänefall sogar zu, aber auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter kritisierte die Androhungen der Gesundheitsämter als "unverhältnismäßig": Gerade in der derzeitigen Unsicherheit bräuchten Kinder "ein stabiles System". Wenn ein Kind im Falle einer angeordneten Quarantäne auch noch örtlich und zeitlich von seiner Familie getrennt würde, könne das "erhebliche psychische Probleme nach sich ziehen".
Das NRW-Gesundheitsministerium hatte beschwichtigend reagiert: "In NRW drohen Gesundheitsämter nicht mit der Inobhutnahme von Kindern und ordnen auch nicht die Isolation von Kindern getrennt von der Familie in häuslicher Quarantäne an." Die Gesundheitsämter würden "immer nach lebensnahen Lösungen" suchen "wie zum Beispiel, dass ein Elternteil ebenfalls mit in Quarantäne geht". Jeder Fall werde individuell geprüft.