Alle Covid-19-Verstorbenen werden als infektiös geführt. Beim Umgang mit infektiös klassifizierten Verstorbenen müssen auch Bestatter auf intensive Hygienemaßnahmen achten - zum Eigenschutz und zum Schutz Dritter. Das sagt der Verband der Bestatter in NRW.
Zu den Schutzmaßnahmen, die das Robert Koch Institut vorgibt, gehöre zum Beispiel das Tragen von Einmalhandschuhen, Mundschutz, Schutzkitteln - sowie Desinfektionsmaßnahmen wie zum Beispiel das Desinfizieren der äußeren Sargflächen.