Das Ergebnis nach der Beratung des Kölner Landgerichts könnte noch einmal alles ändern. Ein Urteil fällt am Donnerstag jedenfalls nicht. Jetzt müssen alle Beteiligten die Gelegenheit bekommen, auf den neuen Sachstand zu reagieren.
Der Vorwurf: versuchter Mord
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für die angeklagte Apothekerin gefordert. Sie soll gewusst haben, welches Betäubungsmittel der Glukose beigemischt war - und den behandelnden Ärzten nichts gesagt haben.
Der Fall hatte vor vier Jahren viele erschüttert: Eine schwangere Frau und ihr Kind waren wegen einer giftigen Glukoselösung gestorben. Das Präparat hatte die Frau zuvor in der Apotheke der Angeklagten gekauft. Sie hatte einen Schwangerschafts-Diabetestest machen wollen und dazu ein Päckchen Glukose gekauft, das sie schließlich bei ihrem Arzt einnahm. Kurz darauf brach sie zusammen.
Betäubungsmittel in der Glukose
Aus noch ungeklärten Ursachen war Betäubungsmittel in die Glukose gelangt. Eine Zeugin, die in der Apotheke gearbeitet hatte, hatte ausgesagt, dass der gewohnte Ablauf in der Apotheke wegen eines Engpasses geändert werden musste.
Normalerweise waren die Glukosemengen immer verkaufsfertig in 50 Gramm Packungen geliefert worden. Im Sommer 2019 seien aber nur noch große Behälter angekommen, aus denen die Einheiten abgefüllt werden mussten.
Das habe dazu geführt, dass in der Apotheke Behälter mit der Glukose und Behälter mit einem örtlichen Betäubungsmittel zur Verfügung standen. Beide waren vom selben Hersteller, hatten die gleiche Größe und das gleiche Fassungsvermögen. Dabei muss es dann laut Zeugin eine Verwechslung gegeben haben. Wer die später verkauften Päckchen vorbereitet hat, bleibt unklar.
Landgericht überlastet: Prozess fast vier Jahre später
Seit Juni 2023 läuft gegen eine Mitarbeiterin der betreffenden Apotheke im Kölner Norden vor dem Landgericht der Prozess. Der Prozess begann erst so spät, weil die zuständige Kammer des Gerichts überlastet ist. Die Angeklagte sitzt nicht in Haft, deshalb haben andere Verfahren Vorrang.
Am kommenden Donnerstag geht es weiter. Ein Urteil ist an diesem Tag zumindest nicht ausgeschlossen.