Auf dem Foto ist das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium: ein grau-braunes Betongebäude mit grünen Fensterrahmen.

Krefelder Amokdrohung: 16-Jähriger soll 38.000 Euro für Einsatz zahlen

Stand: 24.03.2023, 12:20 Uhr

Normalerweise erhebt die Polizei keine Gebühren. Aber bei einem 16-Jährigen, der einer Krefelder Schule eine Amokdrohung geschickt haben soll, sieht sie einen Sonderfall: "Für die Kosten sollte der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler."

Der 16-Jährige soll an einem Montagnachmittag Ende Januar diesen Jahres eine Mail an Schulleitung, Lehrer und Schüler geschickt, in der er mit einem Amoklauf gedroht hat.

Mutmaßlicher Täter aus Baden-Württemberg

Um die Mail zu senden, soll er den Mailaccount eines Schülers des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums gehackt haben. Der Jugendliche komme aus Baden-Württemberg und habe selbst keinen Bezug zu Krefeld, so die Polizei.

16-Jähriger soll Polizistengehälter zahlen

Die Polizei ging zwar nicht davon aus, dass die Drohung ernst gemeint war, sie durchsuchte die Schule aber trotzdem mit Sprengstoffspürhunden und bewachte sie am folgenden Tag. Dann wurde auch der 16-Jährige als Tatverdächtiger identifiziert. Später bei der Vernehmung hat er die Tat gestanden.

Jetzt soll der Jugendliche für die Polizeieinsätze zahlen. Es geht um 38.000 Euro.

Vorgetäuschte Gefahr als Sonderfall

Wenn jemand eine Gefahr vortäuscht und mit einem Polizeieinsatz rechnen muss, darf die Polizei dem Täter den Einsatz in Rechnung stellen. "Für die Kosten sollte der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler," so die Krefelder Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck.

Hier hat jemand eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht Ursula Mecklenbrauck, Krefelder Polizeipräsidentin

"Hier hat jemand eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht und einen großen Polizeieinsatz in der Schule provoziert. Und das wollte er dann auch noch einem Schüler des Gymnasiums in die Schuhe schieben", so Mecklenbrauck.

Dass er minderjährig ist, entbindet den auch zur Tatzeit 16-Jährigen nicht von seiner Zahlungspflicht. Unabhängig von dem Kostenbescheid läuft auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Jugendlichen, unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens.