Die Polizei in Köln macht über die Karnevalstage verstärkte Alkoholkontrollen im Straßenverkehr. An Weiberfastnacht fielen dabei unter anderem mehr als 30 Personen auf, die betrunken mit einem E-Scooter unterwegs waren.
Geldstrafen und Fahrverbote
18 von ihnen waren laut Polizei fahruntüchtig und haben sich strafbar gemacht - sie hatten mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut. In sieben Fällen stellten die Polizistinnen und Polizisten Führerscheine sicher. Die anderen Personen hatten keinen Führerschein dabei. Bei ihnen prüft die Polizei nun, ob sie einen Führerschein besitzen - falls ja, müssen sie diesen abgeben. Außerdem drohen ihnen Geldstrafen.
Die Polizei in Köln erwischte außerdem 15 weitere Personen, die alkoholisiert E-Scooter fuhren - allerdings mit weniger als 1,1 Promille im Blut, was als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Auch diese Personen müssen mit Geldstrafen und Fahrverboten rechnen.
Gleiche Promillegrenzen wie beim Autofahren
Mit bedruckten Bierdeckeln in Kneipen warnt die Polizei in Köln davor, betrunken E-Scooter zu fahren.
In vielen Kneipen in Köln finden Feiernde in diesen Tagen Bierdeckel mit Sprüchen, die davor warnen sollen, betrunken E-Scooter zu fahren. Die Polizei will mit der Kampagne dafür sensibilisieren, dass diese Fahrten gefährlich sind.
Beim Fahren von E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit mehr 1,1 Promille oder mehr E-Scooter fährt, begeht eine Straftat. Wer Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, macht sich ebenso strafbar - auch schon ab rund 0,3 Promille.
Unsere Quellen:
- Polizei Köln