"§ 5: Nix bliev, wie et wor. Nach nem Unfall kann alles anders sein!" – dieser und andere Sprüche aus dem "kölschen Grundgesetz" sind auf die Bierdeckel gedruckt. 15.000 Deckel liegen von heute an in mehreren Kneipen und Brauhäusern in Köln auf den Tischen. Sie sollen die Feiernden an Karneval für die Gefahren von E-Scooter-Fahrten sensibilisieren.
Alkoholeinfluss eine der Hauptursachen für Unfälle
Immer wieder gibt es Unfälle, an denen E-Scooter-Fahrer beteiligt sind. Zu den Hauptursachen zählen laut Polizei Fahrten zu zweit und Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln. Vergangenes Jahr gab es in Köln 300 Fälle, bei denen der Fahrer betrunken war. Fast doppelt so oft erwischte die Polizei zwei Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter.
Grundsätzlich verteufeln will die Polizei E-Scooter nicht. "Sie sind eine sinnvolle Ergänzung für den öffentlichen Nahverkehr und für Fahrten auf Kurzstrecken", sagt Frank Wißbaum, Direktionsleiter Verkehr der Polizei Köln. Die Fahrzeuge zeigten allerdings nur dann die gewünschte wirtschaftliche und verkehrsstrukturelle Wirkung, wenn sich die Nutzer an die Regeln halten.
Gleiche Promillegrenzen für E-Scooter wie für Autofahrer
Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Darauf bestehen 500 Euro Strafe, es gibt einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Wer aber Schlangenlinien fährt oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat - und das schon ab rund 0,3 Promille Alkohol im Blut. Als Straftat gilt auch die E-Scooter-Fahrt ab 1,1 Promille im Blut, auch wenn der Fahrer keine "alkoholtypischen Ausfallerscheinungen" zeigt. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe.
Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren.
E-Scooter-Anbieter richten Reaktionstests ein
Die vier in Köln aktiven E-Scooter-Verleihfirmen richten zusätzlich an Karneval Reaktionstests für die Nutzer ein. Nur wer diesen besteht, kann einen E-Scooter ausleihen – alle anderen werden für die Ausleihe gesperrt und gebeten, ein anderes Verkehrsmittel wie ein Taxi zu nutzen. Außerdem gibt es Sperrzonen, in denen E-Scooter weder ausgeliehen noch abgestellt werden können.
Trotzdem rechnet die Polizei damit, dass einige Menschen E-Scooter für Fahrten zur nächsten Kneipe oder den Heimweg außerhalb dieser Zonen nutzen wollen. Die Bierdeckel sollen davon abhalten.
Übrigens: Die Unfallbilanz für das Jahr 2022 weist für Köln 365 verunglückte E-Scooter-Fahrende auf, davon 67 Schwerverletzte. 120 der Verletzten waren zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert und drei standen unter Betäubungsmitteleinfluss.
Unsere Quellen:
- Polizei Köln
- Polizei NRW
- E-Scooter-Anbieter Lime, Bolt, Voi, Tier