Der Paragraph 175 wird gestrichen (am 10.03.1994)

WDR 2 Stichtag 10.03.2019 04:12 Min. Verfügbar bis 07.03.2029 WDR 2

"Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden", sagt der Artikel 3 des Grundgesetzes. Für Homosexuelle galt das lange Zeit nicht. Nach § 175 wurden sie seit 1871 wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft. Erst heute vor 25 Jahren wurde diese Regelung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Autor: Ariane Hoffmann.


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