Sperrung der A45

Kein Planfeststellungsverfahren für Rahmede-Talbrücke

Stand: 27.01.2023, 17:52 Uhr

Für die Talbrücke Rahmede an der A45 ist laut Bundesverkehrsministerium kein Planfeststellungsverfahren nötig. Damit sei das Baurecht auf den Weg gebracht.

Über die Frage, ob ein Planfeststellungsverfahren bei Fällen wie der Rahmede-Talbrücke wirklich notwendig ist, war lange diskutiert worden. Jetzt ist klar: Es wird ein solches Verfahren nicht geben müssen. Der Grund: Der Bau wird nicht als Neubau, sondern als Ersatzbau eingestuft.

"Wir kommen dem Neubau der Talbrücke Rahmede einen wichtigen Schritt näher" Volker Wissing, Verkehrsminister (FDP)

Man tue alles dafür, dass die Talbrücke so schnell wie möglich gebaut werde.

Reaktionen sind gemischt

Die Reaktionen auf die Ankündigung fallen unterschiedlich aus. Während die Autobahn GmbH die Entscheidung nicht kommentiert, jubelt die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer. Endlich gebe es eine greifbare Entscheidung und ein Neubau in den nächsten vier Jahren sei in Sicht.

Dagegen argumentiert der Bund für Umwelt und Naturschutz, dass es nun weniger Rechtssicherheit gebe. Jetzt könne zwar nicht mehr gegen ein Planfeststellungsverfahren, dafür aber gegen jede Einzelgenehmigung geklagt werden. Welche Auswirkungen das erleichterte Verfahren tatsächlich auf die Bauzeit hat, dazu hat das Verkehrsministerium keine Angaben gemacht.

Datum für Sprenung weiter unbekannt

Die Vorbereitungen für eine Sprengung der Brücke laufen derzeit, ebenso das Vergabeverfahren zum Neubau. Genaue Termine sind nach wie vor noch nicht bekannt. Ursprünglich sollte die Brücke bereits im vergangenen Jahr gesprengt werden.