Prozessauftakt: Mord an Rettungssanitäterin
Lokalzeit OWL. 09.04.2024. 02:29 Min.. Verfügbar bis 09.04.2026. WDR. Von Christina Joswig.
Prozess in Bielefeld: Angehender Rettungssanitäter soll Kollegin erstochen haben
Stand: 09.04.2024, 20:32 Uhr
In Bielefeld steht seit Dienstag ein junger Mann vor Gericht, der eine 21-Jährige am Rande einer privaten Feier getötet haben soll. Er soll mehrfach auf sie eingestochen haben.
Von Christina Joswig
Viele junge Menschen saßen am Dienstag im Saal 1 des Landgerichts Bielefeld. Vermutlich Freunde und Arbeitskollegen der angehenden Rettungssanitäterin aus Lage. Ihre Geschwister und Eltern saßen als Nebenkläger im Gerichtssaal.
Private Party in Bielefeld-Senne
Der Angeklagte soll die 21-Jährige am Rande einer Party Ende Oktober 2023 in einer Wohnsiedlung in Bielefeld-Senne erstochen haben. Mehrere Rettungssanitäter hatten sich dort zum Feiern getroffen - darunter auch das Opfer aus Lage und der Tatverdächtige aus Bielefeld. Sie waren bei demselben Arbeitgeber in Bielefeld in der Ausbildung und kannten sich.
Angeklagter legt Geständnis ab
Nun ist der junge Mann wegen Mordes angeklagt. Vor Gericht hat er die Tat am Dienstag umfassend gestanden, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Auf Antrag seines Verteidigers hat der 21-Jährige seine Aussage nicht vor der Presse und Zuschauenden gemacht, da er persönliche Lebensbereiche beschrieben hat. Die Tat hole ihn Nacht für Nacht ein und lasse ihn nicht schlafen. Er bereue, was er getan habe.
Mit einem Küchenmesser erstochen
Die junge Frau soll während der Feier seine Annäherungsversuche abgewiesen haben - und das lautstark vor mehreren Anwesenden. "Der Angeklagte soll darüber verärgert gewesen sein und sich aufgrund dessen entschlossen haben, die Geschädigte zu töten. Zu diesem Zweck soll er sich ein Messer besorgt haben aus der Küche und die Geschädigte aufgefordert haben, mit ihm einen Spaziergang zwecks einer Aussprache zu machen", so der Sprecher des Landgerichts Bielefeld, Guiskard Eisenberg.
Mit dem Messer soll er dann zuerst von hinten auf sie eingestochen haben, später auf die am Boden Liegende. Insgesamt sechs Mal. Der Angeklagte flüchtete und wurde später von der Polizei gefasst. Sein Opfer wurde schnell versorgt, verstarb aber wenig später in einem Krankenhaus an ihren Stichverletzungen.
Gutachten soll Schuldfähigkeit feststellen
Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten angefordert, das die Schuldfähigkeit des heute 21-Jährigen feststellen soll. "Das psychiatrische Gutachten ist immer ein Vorläufiges, weil auch der Psychiater natürlich im Inbegriff der Hauptverhandlung ein endgültiges Votum fällt. Vorläufig kann man allerdings sagen, dass es nicht von verminderter Schuldfähigkeit ausgeht, sich aber für die Anwendung von Jugendstrafrecht ausspricht", erklärt der Verteidiger des Angeklagten Georg Schulze.
Besonders wichtig zu klären ist die Frage, nach welchem Recht er letztendlich verurteilt wird. "Das ist ein sehr junger Täter mit 20 Jahren und 8 Monaten zur Tatzeit, allerdings kann Jugendstrafrecht ja nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewendet werden, sodass das schon ein kritischer Fall ist, den das Gericht auch entsprechend würdigen muss", fordert Schulze.
Lebenslänglich oder 10 Jahre möglich
Sollte sich die Strafkammer für die Verurteilung nach Erwachsenenstraftrecht entscheiden, droht dem Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Nach Jugendstraftrecht könnten es zehn Jahre werden.
Für den Prozess am Landgericht Bielefeld sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Es sollen Zeugen und Gutachter gehört werden.
Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit OWL am 09.04.24 im Fernsehen.
Quellen:
- Polizei Bielefeld
- Sprecher Landgericht Bielefeld
- Strafverteidiger