Abschiebeflug (Symbolfoto)

Wegen Hitlerbildern kein Aufenthaltsrecht

Stand: 19.06.2024, 17:03 Uhr

Der Kreis Warendorf will eine Tschetschenin aus Oelde abschieben. Sie hatte über Whatsapp antisemitische Bilder verbreitet, darunter auch ein Hitlerfoto.

Von Heike Zafar

In Oelde droht einer Tschetschenin die Ausweisung. Weil sie per Whatsapp unter anderem ein Holocaust verharmlosendes Hitlerfoto verbreitet hat, will ihr der Kreis die Aufenthaltserlaubnis entziehen. Mit einem ersten Eilantrag dagegen ist die Frau beim Verwaltungsgericht gescheitert.

Rechtsanwalt Victor Mutzenberger aus Aachen sagt, seine Mandantin habe nichts von Hitlers Verbrechen gewusst. Sie habe sogar gedacht, Hitler sei "ein guter Mann".

"Meine Mandantin hat nicht gewusst, welche Verbrechen Hitler begangen hat", Victor Mutzenberger, Rechtsanwalt

Kreis glaubt nicht an ein Missverständnis

In ihrer Heimat Tschetschenien wisse man nicht viel über die Geschichte, sagt er und hält die Erklärung darum für glaubwürdig. Der Kreis Warendorf dagegen nimmt der aus Tschetschenien geflohenen Frau diese Unwissenheit nicht ab.

Die Flagge Israels mit dem Davidstern

Der Davidstern ist das Symbol des Judentums

Über Whatsapp hatte sie unter anderem ein Bild verbreitet, auf dem die Erde im Würgegriff einer Schlange mit Davidstern abgebildet war. Außerdem ein Bild von sich selbst mit einem Hitlerfoto mit dem Kommentar "Tamam Bruder" (Jugendsprache für "OK, In Ordnung, Bruder").

"Nur ein Lippenbekenntnis"

Für den Kreis Warendorf ganz klar ein Grund, der Frau ihre Aufenthaltserlaubnis zu entziehen. Sie war 2016 mit ihrem Mann, ihren Kindern und der Schwiegermutter nach Deutschland geflohen. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, dann aber hatte sie eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Dafür hatte sie zuvor mehrere Integrationskurse zu Bürgerkunde, Politik und Geschichte besucht und auch den Einbürgerungstest bestanden. Dazu gehörte auch ihr "Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung", heißt es im Kreis Warendorf.

Inzwischen geht man hier aber davon aus, dass dies ein Lippenbekenntnis war: "Das Bekenntnis wurde offenbar lediglich abgegeben, um den Aufenthaltstitel zu erhalten", schreibt ein Kreissprecher dem WDR.

Die Tschetschenin will weiter klagen

Inzwischen hat die Frau eine ihr auferlegte Geldbuße zwar gezahlt, gegen die Rücknahme ihrer Aufenthaltserlaubnis aber geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Münster hatte sie mit ihrem Eilantrag allerdings keinen Erfolg. Ihr sei nicht abzunehmen, dass sie nicht verstanden hat, was sie dort gepostet habe, teilt ein Sprecher des Gerichts mit.

Die Tschetschenin will jetzt weiter gegen die Rücknahme ihrer Aufenthaltserlaubnis klagen. Wann es zu einem Verfahren kommt, ist allerdings noch völlig offen.