Der Aserbaidschaner soll den anderen Mann im Schlaf getötet haben. Die Staatsanwaltschaft plädiert unter anderem deswegen auf Mord.
Aus ihrer Sicht sollen die Mordmerkmale "Heimtücke" und Tötung "aus niedrigen Beweggründen" erfüllt sein. Sie begründet das mit der Tötung eines schlafenden Opfers und weil der Täter aus Eifersucht gehandelt haben soll.
Vorwurf: Täter handelte aus Eifersucht
Seine ehemalige Lebensgefährtin war mit dem Opfer eine Beziehung eingegangen. Nach der Tat hatte der Angeklagte die Frau offenbar vergewaltigt und entführt. Bei einer Polizeikontrolle konnte sie auf sich aufmerksam machen, der Mann floh. Er wurde fünf Wochen später an der deutsch-polnischen Grenze gefasst.
Tatverdächtiger schon früher wegen Tötungsdelikts verurteilt
In der Vergangenheit war der 36-Jährige bereits wegen eines Tötungsdelikts zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden. Das entsprechende Urteil ist nun von den ukrainischen Justizbehörden übersandt worden und wird derzeit noch übersetzt.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 20.10.2022 unter anderem im Hörfunk bei WDR2.