Urteil: Schützenfest-Messerstecher von Heiden muss siebeneinhalb Jahre in Haft

Lokalzeit Münsterland 03.05.2024 01:40 Min. Verfügbar bis 03.05.2026 WDR Von Detlef Proges

Urteil: Schützenfest-Messerstecher von Heiden muss siebeneinhalb Jahre in Haft

Stand: 03.05.2024, 13:04 Uhr

Ein junger Mann aus Dorsten muss wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Beim Schützenfest in Heiden hatte er einen 29-Jährigen niedergestochen.

Von Andreas Lorek

Für die Richter am Landgericht Münster war der 23-jährige Mann aus Dorsten eindeutig der Täter: Mit acht Messerstichen hatte er im Sommer 2023 auf dem Schützenfest in Heiden sein Opfer niedergestochen. Der Mann aus Heiden konnte nur mit mehreren Notoperationen gerettet werden.

"Ich war´s nicht"

Noch in seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. An der Schlägerei habe er sich beteiligt, aber um ein Messer in die Hand zu nehmen, dafür "habe er nicht die Eier", sagte er wörtlich. Einer seiner Kumpel habe zugestochen.

Eine Heidener Flagge im Wald.

Die Heidener Flagge

Das Gericht glaubte ihm seine Version nicht. "Man fragt sich wirklich, ob sie uns für so blöde halten", so die vorsitzende Richterin. Nicht nur passe seine Geschichte überhaupt nicht zu Aussagen von Zeugen aus der Tatnacht. Darüber hinaus soll er aus der Haft heraus mit Briefen versucht haben, Zeugen zu beeinflussen. Er habe versucht, eine falsche, erdachte Geschichte vor Gericht zu präsentieren.

Gangster-Image erschaffen

In sozialen Medien hatte er nach der Nacht im August 2023 mit der Tat angegeben. Er habe versucht, sich das Image eines Gangster-Rappers zu geben, sagte die vorsitzende Richterin.

Bereits im Alter von 15 Jahren war der junge Mann mit Diebstählen straffällig geworden, später kamen Gewaltdelikte, räuberische Erpressung und Körperverletzung hinzu. An den Angeklagten gewandt sagte die Richterin: "Noch sind sie jung genug, ihr Gangster-Image abzulegen und eine Ausbildung zu machen."

Die einstündige Urteilsbegründung über blieb der junge Mann weitgehend regungslos. Bei den letzten Worten der Richterin flossen dann die Tränen.

Quellen:

Über das Thema berichten wir am 03.05.2024 auch in der WDR2 Lokalzeit Münsterland und im WDR-Fernsehen.