Gericht zur Maskenpflicht: "Pauschal-Attest" reicht nicht

Stand: 24.09.2020, 18:20 Uhr

In der Schule gilt eine Maskenpflicht. Wer sich davon befreien lassen möchte, muss das genau begründen: Ein Pauschal-Attest reicht nicht. Das hat das OVG heute entschieden.

Ein Attest für die Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule muss aussagekräftig sein, ein pauschales Schreiben reicht nicht aus. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Donnerstag geurteilt, dass im Attest genau stehen muss, warum die Maske die Gesundheit des Trägers beeinträchtigt.

Damit ist der Versuch von zwei Schülern in Bocholt gescheitert, ohne Maske zum Unterricht zu kommen und damit die NRW-Coronaschutzverordnung zu umgehen. Die bestimmt, dass Schüler eine Maske aufsetzen müssen, sobald sie das Schulgelände betreten. Nur in der Klasse auf ihrem Platz oder beim Essen in der Pause darf sie abgesetzt werden.

Gleich zwei Atteste vorgelegt

Die Vorgeschichte: Die beiden Jugendlichen hatten der Schulleitung gleich zwei Atteste vorgelegt. In einem stand schlicht, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen müssten, im anderen immerhin, dass das ganztägige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht schlecht für Konzentration und Lernerfolg ist.

Schüler zogen wegen Maskenpflicht vor Gericht

Das war der Schulleitung zu wenig: Sie ließ die Schüler abblitzen. Die starteten einen zweiten Versuch per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, scheiterten aber. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht jetzt sagte, denn die Schüler hätten nicht glaubhaft gemacht, dass es medizinische Gründe für eine Befreiung gibt.

Unterricht ohne Maske - nur unter bestimmten Voraussetzungen

Ein brauchbares Attest im Sinne des Gerichts sieht anders aus: Der Arzt muss erklären, warum genau die Maske gefährlich für die Gesundheit sein könnte, ob es zum Beispiel Vorerkrankungen gibt. Außerdem soll festgehalten werden, wie der Arzt zu seiner Diagnose gekommen ist - alles Punkte, die die Schüler-Atteste nicht erfüllten.

Ganz abgesehen davon, so das Gericht in seiner Begründung weiter, würden die Mitschüler genau so darunter leiden, wenn sie die Maske über Stunden tragen müssten: "Die allgemeinen Beeinträchtigungen" seien "keine medizinischen Gründe im Sinne des Befreiungstatbestandes". Das müssen die beiden Masken-Verweigerer jetzt akzeptieren, das Urteil kann nicht mehr angefochten werden.

Mit Blanko-Attest gegen Maskenpflicht - ist das strafbar?

Ja, davor warnt die Bundespolizei-Inspektion Münster: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Immer häufiger würden der Polizei selbst ausgefüllte Attests aus dem Internet vorgelegt. Sie sollen bescheinigen, dass der "Attestierte" von der Maskenpflicht befreit ist.

Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dazu: "Fake-Atteste sind nicht zu akzeptieren." Die beteiligten Ärzte diskreditierten durch ihr Verhalten den ganzen Berufsstand.

Stand: 21.08.2020

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