Weg mit dem Coronavirus - bis zum Ende des Sommers soll jede und jeder in Deutschland ein Impfangebot erhalten. Das jedenfalls plant die Bundesregierung. Jeder solle dann zumindest die erste der zwei nötigen Impfungen bekommen können. Bisher sei im Großen und Ganzen nichts schief gelaufen bei der Impfkampagne, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Montag.
Welche Fortschritte gibt es in Sachen Impfungen?
In Deutschland sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Montagmorgen (26.04.2021) 23,4 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft. Eine Herdenimmunität gibt es laut Robert Koch-Institut (RKI) erst, wenn etwa 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung komplett durchgeimpft ist.
Wer haftet bei Nebenwirkungen und Impfschäden?
Die beiden Worte sind zu unterscheiden: zu den Nebenwirkungen gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese sind hinlänglich bekannt. Darüber wird auch kurz vor der Impfung aufgeklärt. "Da die Impfung freiwillig ist, gehören Nebenwirkungen zum normalen Lebensrisiko. Ein Anspruch Schadenersatz bzw. das sogenannte Schmerzensgeld besteht nicht", sagt der Kölner auf Medizinstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Tsambikakis.
Für den eher unwahrscheinlichen Fall von Impfschäden, also schwere Komplikationen oder bleibende Schäden, gibt es eine Haftung und die Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut Rechtsanwalt Tsambikakis haftet dann der Staat: "Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen."
Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt.
Impfzentren: Sind Freiwillige versichert?
Mittlerweile gibt es tausende Menschen, die freiwillig helfen. Sie sind alle kranken- und unfallversichert, heißt es aus dem Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen auf WDR-Anfrage. Entweder schließt das Land Versicherungen für Freiwilligen ab oder es springt ein, falls Kosten durch einem Unfall oder ähnliches entstehen.
Machen die Freiwilligen einen Fehler und fügen anderen Menschen einen Schaden zu, dann ist die Frage, wie schwer der Schaden ist und wie er entstand. Handeln Freiwillige grob fahrlässig oder fügen sie jemandem mit Vorsatz einen Schaden zu, dann ist es so wie in der Freizeit: Dann haftet der Helfer selbst.