Das Bild zeigt eine Frau, die mehrere Koffer am Flughafen hinter sich her schiebt.

Reisewarnungen werden aufgehoben - und jetzt?

Stand: 18.05.2020, 16:20 Uhr

  • Reisewarnung soll ab dem 15. Juni aufgehoben werden
  • Außenminister Maas stimmt sich mit Urlaubsländern ab
  • Urlauber müssen überall mit Einschränkungen rechnen

Von Ingo Neumayer

Die bis zum 14. Juni weltweit geltende Reisewarnung wird zunächst für die Europäische Union aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise für die einzelnen Länder ersetzt. Das kündigte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) nach einer Videokonferenz mit seinen Kollegen aus zehn der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen an.

"Wir können nicht dauerhaft eine Reisewarnung für die ganze Welt aufrecht erhalten", sagte Maas am Montag (18.05.2020). "Wir wollen Schritt für Schritt in die Normalisierung zurück." Urlauber sollen so selbst entscheiden können, welches Land oder welche Region als mögliches Reiseziel für sie in Frage kommt.

Was bedeutet das für Pauschalreisen?

Eine kostenfreie Stornierung ist wegen der Reisewarnung für alle Reisen möglich, die bis zum 14. Juni geplant sind. Wer eine Pauschalreise für einen Zeitraum bucht oder gebucht hat, der später liegt, für den gelten zunächst einmal die im Reisevertrag festgelegten Storno-Bedingungen. Viele Reiseveranstalter verlangen von ihren Kunden An- und Restzahlungen für Reisen ab dem 15. Juni.

Allerdings gehen Experten der Verbraucherzentrale in einem Gutachten davon aus, dass Auslands-Pauschalreisen auch ohne Reisewarnung bis Ende August kostenlos stornierbar sind. Der Grund: Die Umstände der Corona-Pandemie führten zu einer "erheblichen Beeinträchtigung der Reise".

Was ist mit selbst gebuchten Reisen?

Wenn man einen Flug gebucht hat und in das Urlaubsland einreisen darf, kann man diesen Flug in der Regel nicht kostenfrei stornieren. Gleiches gilt für Zug- und Schiffsreisen sowie Mietwagen am Urlaubsort - es sei denn, das Ticket hat eine entsprechende vertragliche Vereinbarung.

Bei der Unterkunft hängt die Frage der Stornierung von der Art der Buchung ab. Wenn man direkt bei einem ausländischen Vermieter gebucht hat, gilt das Reiserecht des entsprechenden Landes. Wenn man bei einem deutschen Vermieter oder einer deutschen Agentur gebucht hat, gilt das deutsche Reiserecht.

Am Mittwoch (20.05.2020) soll es eine Beratung mit den deutschen Nachbarländern über das weitere Vorgehen geben. Die Grenzen sind zum Teil zwar schon geöffnet, allerdings gilt noch die weltweite Reisewarnung.

Wie "normal" wird der Urlaub werden?

"Wir sollten uns nicht der Illusion hingeben, dass es eine schnelle Rückkehr zu Business as usual geben kann", sagte Maas. Urlauber müssen überall mit Einschränkungen wie Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und geschlossenen Einrichtungen rechnen. Auch kann es bei einem Anstieg der Fälle in bestimmten Regionen oder Ländern zu erneuten Einreisebeschränkungen und Hotelschließungen kommen.

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