Prozess um Tiefgaragenmord in Bochum
Aktuelle Stunde. 12.09.2023. 09:09 Min.. UT. Verfügbar bis 12.09.2025. WDR. Von Jürgen Kleinschnitger.
Leichenfund in Bochumer Tiefgarage: 26-Jähriger vor Gericht
Stand: 12.09.2023, 16:26 Uhr
Ein Pizzalieferant aus Dortmund steht seit heute wegen Mordes vor Gericht. Im März soll er in einer Tiefgarage unweit der Bochumer Uni einen 58-jährigen Mann erschossen haben.
Der 26-jährige Angeklagte wirkt geschwächt, als die Staatsanwaltschaft heute die Anklage verliest. Seit seiner Festnahme im Mai sitzt der junge Mann in Untersuchungshaft. Bis vor wenigen Wochen verweigerte er das Essen. Laut Anklageschrift werden ihm zwei Taten vorgeworfen. Darunter der Mord an dem 58-jährigen Christian N. aus Bochum.
In dieser Tiefgarage wurde im März ein 58-jähriger Bochumer erschossen
Auf die Ermittler wirkte die Tat, die sich am 7. März dieses Jahres ereignete, wie eine geplante Hinrichtung: Nach aktuellem Ermittlungsstand soll der Angeklagte seinem Opfer in der Tiefgarage aufgelauert haben. Christian N. hatte sich gerade ins Auto gesetzt, als die Schüsse fielen. Mindestens fünf Mal soll der Angeklagte durch die Heckscheibe gefeuert haben – dann noch zweimal durchs Seitenfenster. Ein Nachbar bemerkte später den zerstörten Wagen und dass der Motor noch lief.
Verkehrsstreitigkeit als Tatmotiv
Laut Anklage soll das Tatmotiv ein banaler Verkehrsstreit gewesen sein, bei dem der Angeklagte bereits Tage zuvor mit dem Opfer aneinander geraten sein soll. Die Staatsanwaltschaft geht aber auch davon aus, dass "Hass auf deutsche Staatsangehörige" eine Rolle gespielt hat.
Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Türke, hatte offenbar den Eindruck, von dem 58-Jährigen im Straßenverkehr fotografiert worden zu sein. Das habe den jungen Mann in seiner Ehre verletzt. Schon da soll er sich vorgenommen haben, den Mann zu töten und ihn bis zu seiner Wohnung verfolgt haben.
Festnahme im Mai
Nach monatelangen Ermittlungen nahm das SEK Ende Mai dann zwei Männer fest: Den heute Angeklagten und einen 29-jährigen Wittener, der mitangeklagt ist. Beide Männer waren zum Zeitpunkt der Festnahme polizeibekannt.
Die mögliche Tatwaffe sowie Munition wurden sichergestellt. Den dafür notwendigen großen Waffenschein besitzt der Angeklagte nicht. Auch die Munition sei nicht käuflich zu erwerben – sie wird nur für Spezialkräfte im militärischen Bereich ausgegeben, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen
Das Gericht hat ein psychologisches Gutachten des Angeklagten angeordnet. Er sagt bisher nichts zu den Vorwürfen. So auch sein mit angeklagter Bekannter. Mit ihm hatte der mutmaßliche Täter nach der Tat mehrfach telefoniert. Er soll nach den tödlichen Schüssen das Auto des mutmaßlichen Mörders vom Tatort weggefahren. Ob er auch bei der Vorbereitung der Tat dabei war, ist unklar.
Dem Hauptangeklagten wird außerdem vorgeworfen, in einem Dortmunder Nobel-Viertel einem Mann mit vorgehaltener Waffe einen Porsche geraubt zu haben. Das Gericht hat vorerst mehrere Verhandlungstage bis Anfang Dezember angesetzt.