Missbrauchsprozess: Lüner Ex-Vizebürgermeister geht in Revision
Stand: 22.05.2024, 13:18 Uhr
Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Lüner Vize-Bürgermeister Daniel Wolski haben die Verteidiger des Angeklagten Revision beantragt. Das Landgericht Bochum hatte Wolski zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Von Daniel Schmitz
Daniel Wolski, seine Verteidigerin Arabella Pooth und sein Verteidiger Edgar Fiebig hatten vor dem Urteil auf eine Bewährungsstrafe gehofft. "Nichts von dem, was er sich in jahrelanger Arbeit aufgebaut hat, ist noch da. SPD, Jusos, Job: Alles ist weg. Außer den Eltern ist für ihn nichts übrig geblieben", hatte Fiebig Ende April gesagt.
Wolski hatte sich mit Minderjährigen zum Sex verabredet und ihnen dafür Geld gezahlt. Verurteilt wurde er auch wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Schon zu Prozessbeginn hatte der ehemalige Kommunalpolitiker umfassend gestanden.
Kurze Frist: Bleibt es beim Antrag auf Revision?
Dass die Verteidigung Revision beantragen würde, hatte Strafverteidiger Fiebig bereits nach dem Urteil angekündigt. Aus einem einfachen Grund: Für den Antrag habe man nach Urteilsverkündung nur eine Woche Zeit.
Strafverteidiger Edgar Fiebig hat den ehemaligen Lüner Vizebürgermeister im Missbrauchsprozess vertreten.
"Erst wenn wir das schriftliche Urteil haben, entscheiden wir, ob wir dabei bleiben oder nicht", erklärt Fiebig. Das könnte allerdings noch einige Wochen dauern. Erst danach kann die Verteidigung begründen, warum sie mit dem Urteil nicht einverstanden ist - oder es akzeptieren.
Auch Staatsanwaltschaft beantragt Revision
Auch die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision beantragt. Das hat das Landgericht Bochum bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine längere Haftstrafe für Wolski gefordert: Drei Jahre und zehn Monate.
Das Landgericht hatte den ehemaligen Lokalpolitiker aber in einem Fall vom Missbrauchsvorwurf eines 12-jährigen Kindes freigesprochen, weil es nicht zu einem Treffen gekommen war.
Bundesgerichtshof muss entscheiden
Wenn beide Seiten ihren Antrag begründet haben, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden, ob er den Fall Wolski neu bewertet. Das passiert allerdings nur bei etwa fünf Prozent der Strafsachen, schreibt der BGH auf seiner Website. Sollte es dazu kommen, könnte Wolski auch eine längere Haftstrafe bekommen.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Landgericht Bochum
- Strafverteidiger Edgar Fiebig
- Bundesgerichtshof