Abgehörte Telefonate, verwanzte Autos, Zugriffe in mehreren Ländern und schließlich ein Strafprozess, der wegen seiner Brisanz in einem Düsseldorfer Hochsicherheitsgebäude stattfindet. Die Ermittler haben viel Aufwand betrieben, um den anfangs 14 Angeklagten einen Bezug zur italienischen 'Ndrangheta-Mafia nachzuweisen.
Verurteilung wegen Mafia unwahrscheinlich?
Doch seit Prozessbeginn vor rund dreieinhalb Jahren wurden die Ankläger schon mehrmals enttäuscht. Es gab zwar zwei Urteile, aber nicht wegen Mafia, sondern wegen des Besitzes von Kinderpornographie und wegen Steuerhinterziehung.
Bei weiteren Angeklagten hatte das Gericht in Rechtsgesprächen zuletzt angemerkt, dass es eine Verurteilung wegen Zugehörigkeit zur Mafia nicht für wahrscheinlich hält. Die Beweislage ist aus Sicht der Kammer offenbar zu dünn. Übrig bliebe demnach der Handel mit Drogen.
Ermittler hoffen auf Erfolg
Das Rechtsgespräch zu dem Italiener wurde deshalb mit Spannung erwartet. Denn Guiseppe M., ein Gastronom aus Wesseling, gilt als einer der Hauptangeklagten.
Und tatsächlich kommt die Kammer bei dem Mann zu einer anderen Einschätzung als bei anderen Angeklagten bisher. Sie sieht es nämlich nicht nur als wahrscheinlich an, dass er wegen des großangelegten Handels mit Kokain verurteilt wird.
Darüber hinaus sieht die Kammer auch nach vorläufiger Bewertung genügend Beweise dafür, dass er die Straftaten als Mitglied einer kriminellen Vereinigung im Auslang begangen hat. Konkret wäre das laut dem Vorsitzenden Richter die sogenannte Locale di San Luca. Das ist eine Art Clan oder Untergruppe aus dem Umfeld der 'Ndrangheta aus Kalabrien.
Mafia-Nachweis wichtig für Ermittler
Kritisch zeigte sich die Kammer zu der Frage, ob nicht nur diese Untergruppe, sondern die ganze 'Ndrangheta als kriminelle Vereinigung im Ausland anzusehen sei. Wahrscheinlich sei sie keine Gesamtorganisation im Sinne des Gesetzes. Die Clans unter ihrem Dach würden weitgehend autark handeln.
Das Rechtsgespräch soll Montag fortgesetzt werden. Die Einschätzungen des Gerichts sind vorläufig und können sich bis zum Urteil noch ändern.
Die Antwort auf die Frage, ob die Drogengeschäfte im Auftrag der Mafia passiert sind, würde am möglichen Strafmaß gar nicht so viel ändern. Aber für die Strafverfolgungsbehörden wäre es wichtig, den Beweis zu erbringen, dass die angeklagten großangelegten, weltweiten Kokain-Geschäfte strukturell der Mafia zuzuordnen sind.
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