Eine E-Ladesäule, die nur in der zweiten Monatshälfte genutzt werden darf. Das klingt nach einem Scherz. Ist es aber nicht! Die Stadt Herne hat die Ladesäule in der Sternstraße aufgestellt, ohne sich den Standort vorher genau anzusehen. Das führt jetzt zu zwei Problemen: Die Säule steht zu nah an einer Kreuzung und - das ist das eigentlich Kuriose an der Geschichte - sie steht in einem eingeschränkten Halteverbot.
E-Ladesäule in Herne steht im Halteverbot
In der ersten Monatshälfte darf man nicht länger als drei Minuten halten und das Fahrzeug in diesem Zeitraum auch nicht verlassen. Ob drei Minuten zum Laden ausreichen? Wohl kaum. Auch nicht mit modernster Schnellladetechnik. Parken dürfen Autos an dieser Stelle nur ab dem 16. eines Monats.
Die Stadt will den Fehler jetzt möglichst schnell beheben. Die Ladesäule bleibt erstmal aus. Auch bisher konnten dort keine E-Autos geladen werden. Wohin die Säule versetzt werden soll, steht noch nicht fest. Die Stadt will das bei einem Vor-Ort-Termin klären und dann - verspricht sie - ganz genau hingucken.