Die Justitia steht neben einem Apothekenzeichen und im Hintergrund sind Infusionsbeutel zu sehen

Medikamentenskandal - Verfassungsbeschwerde des Apothekers gescheitert

Stand: 22.08.2023, 13:34 Uhr

Ein Apotheker aus Bottrop, der wegen gepanschter Krebsmedikamente verurteilt wurde, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert.

Der Apotheker war 2018 vom Landgericht Essen wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwölf Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt worden. Er hatte in über 14.000 Fällen unterdosierte Arzneimittel hergestellt oder Mitarbeiter dementsprechend angewiesen. Bei den Krankenkassen rechnete er es so ab, als seien die Medikamente korrekt dosiert.

Apotheker sah im Urteil Verletzung seiner Grundrechte

Gegen die Entscheidung des Landgerichts und die Verwerfung seiner Revision war er vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Es gehe unter anderem nicht daraus hervor, in welchen konkreten Fällen er die unterdosierten Medikamente hergestellt habe und für welche Patienten.

Gericht nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an

Das Verfassungsgericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Es sah keine Grundrechtsverletzung. Es sei sicher, dass und wie viele Unterdosierungen es bei der Zubereitung mit dem jeweiligen Wirkstoff mindestens gegeben habe.

Auch bei der Verurteilung des Mannes in den Fällen, in denen nicht er selbst, sondern Mitarbeiter die Medikamente nach seinen Vorgaben hergestellt hatten, gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, wies darauf hin, dass der Pharmaskandal damit rechtlich abgeschlossen sei. Betroffene und Angehörige schmerze es aber bis heute, dass unklar bleibt, welche der krebskranken Menschen von der Tat besonders hart getroffen waren. Brysch forderte, dass die Länder mehr übernehmen müssten, um bei den wenigen Hundert Spezialapotheken besonders hinzuschauen.

Über dieses Thema berichten wir auf WDR 2.