Nach der neuen Regelung können Berechtigte ab sofort eine einmalige Zahlung beantragen. Denn bis heute ist nicht eindeutig klar, wer alles gestreckte Krebstherapien des Bottroper Apothekers erhalten hat. Er sitzt im Gefängnis und schweigt.
Zusätzlich etwa 1.500 mehr Menschen berechtigt
Betroffene haben vor dem Landtag in NRW gefordert: Alle ehemaligen Patienten sollen wie Opfer behandelt werden und Schmerzensgeld bekommen. Bisher konnten nur Betroffene und Hinterbliebene einen Antrag stellen, wenn ihre Medikamente im Urteil beim Landgericht erwähnt wurden.
Nun erhalten zusätzlich etwa 1.500 Menschen Geld, wenn sie nachweisen können, dass sie zwischen 2001 und 2016 Krebstherapien aus der Apotheke erhalten haben. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entschieden. Auch Kinder, Ehegatten und Lebenspartnerinnen und -partner von verstorbenen Betroffenen haben Anspruch.
Leid der Betroffenen soll anerkannt werden
Das Land NRW unterstützt die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro aus einem Hilfsfonds. Bis zum 31. Juni 2023 können die Anträge gestellt werden. Personen, die schon vor der Neuerung einen Antrag gestellt haben und abgelehnt wurden, müssen nichts unternehmen.
Das Ministerium nimmt mit ihnen Kontakt auf. Denn eventuell haben auch sie doch Anspruch auf die Zahlung. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: "Mit der Unterstützungsleistung möchten wir zum Ausdruck bringen, dass wir das Leid der Betroffenen sehen und anerkennen."
Medikamente auch außerhalb NRWs verkauft
Ende 2016 war bekannt geworden, dass der ehemalige Inhaber der Alten Apotheke in Bottrop Jahre lang gepanschte Medikamente zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hat. Er soll auch Medikamente außerhalb von NRW verkauft werden.
Der ehemalige Apotheker wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Rund 2.000 Opfer wurden im Gerichtsprozess identifiziert, die nachweislich verdünnte Medikamente aus seiner Apotheke bekommen hatten.
Über dieses Thema berichten wir auch am 26.01.2023 im Hörfunk bei WDR 2, Lokalzeit Rhein/Ruhr.