Wegen Anstiftung zur Ermordung seiner Ehefrau sowie Anstiftung zu besonders schwerem Raub mit Todesfolge hat das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag einen Mann aus Ratingen zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Drees ist überzeugt, dass der 46-Jährige seine Frau Anfang Mai heimtückisch töten lassen wollte, und zwar aus Angst vor den finanziellen Folgen einer Scheidung. Außerdem wollte er sie für die Trennung bestrafen, also aus niederen Beweggründen. Damit, so Rainer Drees, seien zwei Mordmerkmale erfüllt.
Frau in ihrem Auto in Langenfeld überfallen
Der Verurteilte mit seinen zwei Verteidigern
Die 45-jährige Frau war am 3. Mai von einem Unbekannten in ihrem Auto in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in Langenfeld überfallen, zunächst mit einem Elektroschocker attackiert und dann mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt worden. Seit der Tat sitzt sie im Rollstuhl.
Auftragsanschlag gestanden, Mordabsicht bestritten
Im Prozess hatte der Angeklagte den Anschlag auf seine Frau gestanden. Er habe nicht mehr weiter gewusst und sie in seiner Not zuvor auch wiederholt bedroht. Der Auftrag an den für 2.000 Euro angeheuerten Täter sei damals ganz klar gewesen, erklärte sein Verteidiger.
Der 46-Jährige habe demnach seine Frau von der Scheidung abbringen und verhindern wollen, dass sie die beiden 11 und 13 Jahre alten Kinder mit in die Türkei nimmt.
Sollte Frau nur "einschüchtern"
Der Mann namens Ismail, den ein alter Kunde seinem Mandanten empfohlen habe, sollte die Ehefrau nur bedrohen und einschüchtern, sagt der Verteidiger. Zudem sollte er ihr mit dem Messer einen leichten Schnitt in den Oberschenkel verpassen und ihr "Grüße von Özan ausrichten". Eine weitere Auflage sei gewesen, dass die Kinder nichts mitbekommen sollten.
"Damit nicht mehr passiert, hat mein Mandant dem Täter extra ein Messer mitgegeben", sagte der Verteidiger. An dem Tatmesser waren die Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden worden.
Gericht glaubt dem Angeklagten nicht
Diese Einlassung "glauben wir nicht", sagte Rainer Drees. "Uns leuchtet nicht ein, warum das ihre Frau hätte veranlassen sollen, zu ihnen zurückzukehren."
Mit dem Urteil blieb das Landgericht unter der vom Staatsanwalt geforderten lebenslangen Haftstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das hätte eine frühestmögliche Haftentlassung nach 18 bis 20 Jahren bedeutet. Eine lebenslange Haftstrafe hielt auch die Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Ehefrau für tat- und schuldangemessen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Verteidiger hielten die im Verfahren vorgelegten Beweise für kaum tragfähig. Weder die unterstellte Motivlage noch das Nachtatverhalten seines Mandanten ergäben Sinn, sagte Torsten Timm. Als mutmaßlicher Anstifter hätte er sich ins Ausland abgesetzt und wäre nicht hiergeblieben.
Die Anstiftung zum Mord sei nicht bewiesen, der Täter flüchtig, meinte der Verteidiger. Er beantragte, dass sein Mandant allenfalls wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilt werden könne. Er will das Urteil in der Revision anfechten.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 28.11.2024 auch im Radio in der Lokalzeit für das Rheinland und das Ruhrgebiet auf WDR 2.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwalt
- Verteidigung