Dieser Fall erschütterte viele Menschen: Eine Mutter aus dem Rhein-Erft Kreis ließ ihr Kind so stark abmagern, dass es bei 98 cm Körperlänge nur noch acht Kilogramm wog. Der damalige Lebensgefährte der Frau musste sich mit ihr einem Prozess vor dem Kölner Landgericht stellen. Sie wurde zu neun, er zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Urteil: Versuchter Mord. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil in einem Revisionsprozess zum Teil auf. Neue sechs Verhandlungstage stehen bevor.
BGH: Kritik an zu hoher Strafe
Ab heute müssen sich die beiden noch einmal vor Gericht verantworten. Das Kölner Landgericht hatte sie 2021 wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Mordmerkmale Grausamkeit und Verdeckung führten zu dem höheren Strafmaß.
Der Bundesgerichtshof hatte die damals vom Kölner Landgericht getroffenen Feststellungen ausdrücklich bestätigt. Lediglich die Begründung, dass das Paar den Tod des Mädchens billigend in Kauf genommen hätte, um die vorangegangenen Misshandlungen zu verdecken, fand der BGH nicht schlüssig. Das muss nun eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts als die im Jahr 2021 prüfen.
Kind litt unter großen Schmerzen
Heute wurde zu Beginn der Verhandlung die ursprüngliche Urteilsbegründung verlesen. Das Mädchen war damals fünf Jahre alt. Die Mutter war 23 Jahre, der damalige Lebensgefährte, der nicht der Vater des Kindes ist, war ebenfalls 23 Jahre alt. Über Monate gaben sie dem Kind, laut Urteil, zu wenig zu essen. Das Mädchen musste Tag und Nacht in einem gesonderten, abgedunkelten und ungelüfteten Raum leben. Als es schließlich in eine Kinderklinik kam, bestand das Kind den Medizinern zur Folge nur noch aus "Haut und Knochen". Laut dem ersten Urteil des Landgerichts hatte das Kind bei jeder Bewegung Schmerzen. Trotz allem gingen die Mutter und ihr Lebensgefährte nicht mit dem Kind zum Arzt, aus Angst, dass die Behörden aufmerksam werden könnten.
Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt
Die Verteidigerin des heute 26-jährigen Angeklagten hatte am Dienstag zunächst den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Ihr Mandant sei nach Prozessbeginn im April 2021 aufgrund der Berichterstattung über den Fall von Mitgefangenen misshandelt worden. Das Gericht wies den Antrag jedoch ab. Die Angaben des 26-Jährigen seien nicht glaubhaft. Zudem übertreffe das öffentliche Interesse an dem Fall die Interessen des Angeklagten.