Urteil im Karnevalsmord
Lokalzeit aus Köln. 01.03.2024. 03:46 Min.. Verfügbar bis 01.03.2026. WDR. Von Markus Schmitz.
Karnevalsmord in Köln: lebenslange Haft
Stand: 01.03.2024, 13:15 Uhr
Im Indizienprozess um den sogenannten Karnevalsmord von Köln ist ein Urteil gefallen. Das Landgericht Köln verurteilte einen 57-Jährigen zu lebenslanger Haft.
Von Markus Schmitz
Das Kölner Landgericht hat im sogenannten Karnevalsmord den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der heute 57 Jahre alte Mann hat nach Ansicht des Gerichts an Karnevalssonntag 1988 die 24 Jahre alte Petra Nohl getötet. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf eine Zeugenaussage und mehrere DNA Spuren des Täters auf der Kleidung der toten Frau.
Das Verfahren war ein Indizienprozess. Er war erst möglich, nachdem sich ein Zeuge nach einer Ausstrahlung des Falls bei Aktenzeichen XY meldete und einen Hinweis auf den jetzt Verurteilten gab. Das Opfer hatte damals eine 18 Monate alte Tochter, die nach dem Tod bei ihrem Vater und dessen Eltern aufwuchs.
Der Fall liegt 36 Jahre zurück, er ist in Köln an Karneval passiert. Die Tochter der Getöteten war damals 18 Monate alt und der Täter ist äußerst brutal vorgegangen.
„Mit goldverzierter Kordel erdrosselt“
Getötete Petra Nohl. Die Kölnerin kam am Karnevalssonntag 1988 gewaltsam zu Tode
Beim Plädoyer vergangene Woche sprach die Staatsanwältin von Indizien, die nur in der Gesamtschau ein klares Bild ergeben würden. Dabei geht es um die Aussage eines Zeugen, der das Verfahren nach Jahrzehnten in Gang brachte. Nach seiner Aussage war der Angeklagte in der Tatnacht zumindest in die selbe Richtung wie Petra Nohl gegangen. Ausserdem seien Hautschuppen des Angeklagten an der Kleidung der Toten gefunden worden. An verschiedenen Stellen - wie im Bereich des Unter- oder Oberschenkels - und zum Beispiel auch am Ärmel ihrer Jacke.
Ausserdem geht die Staatsanwältin davon aus, dass der Angeklagte es auf die Handtasche und den Brustbeutel der jungen Frau abgesehen hatte. Der Mann war zuvor durch "Eigentumsdelikte" aufgefallen. Er habe keinen Respekt vor dem Eigentum anderer Menschen gehabt.
"Treten, Trampeln, Knien"
Deshalb habe er sie mit einer goldverzierten Kordel erdrosselt und ihr anschließend mit „menschenverachtendem Vernichtungswillen“ weitere Verletzungen am Kopf, Oberköper und Halsbereich zugefügt, so die Staatsanwältin im Plädoyer. Der Rechtsmediziner habe in seinem Gutachten mehrfach wiederholt, dass der Täter auf der "zierlichen Frau getreten, getrampelt und gekniet haben muss."
In dem Brustbeutel führte Petra Nohl laut einer Zeugin 100 DM mit. Dieses Geld hatte eine Freundin ihr zuvor gegeben, um ein Taxi bezahlen zu können. In einer Vernehmung der Polizei sagte der Angeklagte, dass er in der Zeit um das Jahr 1988 herum viele Drogen und Alkohol konsumiert habe und nach einer durchgefeierten Nacht auch mal einen Filmriss gehabt habe.
"Gewissheit und Überzeugung"
Ein Verteidiger des Angeklagten appellierte bis zuletzt an die Berufsrichterinnen und vor allem an die Schöffen ihre Entscheidung nach "Gewissheit und Überzeugung" zu treffen. Weder der Umstand, dass der Angeklagte laut Zeugenaussage in die Richtung der späteren Getöteten gegangen ist, noch die DNA Spuren an der Kleidung der Frau, seien Belege für die Täterschaft seines Mandanten.
Der Angeklagte mit seinen Verteidigern beim Prozessauftakt im September 2023
Die DNA Spuren könnten nach Ansicht der Verteidigung auch an die Kleidung der Frau gelangt sein, weil zuvor in einer Diskothek die Jacken der beiden übereinander gelegen haben könnten. Auch der Angeklagte sagte noch beim Plädoyer vergangene Woche in seinem letzten Wort: "Ich bin unschuldig".
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Staatsanwaltschaft Köln