Symbolbild: Grabsteine auf einem Friedhof

Monheim verbietet das Fotografieren von Grabsteinen

Stand: 22.06.2023, 06:00 Uhr

Die Stadt Monheim will verhindern, dass Besucher auf den städtischen Friedhöfen immer wieder Grabsteine abfotografieren. Dafür hat der Rat am Mittwochabend extra die Friedhofssatzung geändert.

Die Stadt Monheim im Kreis Mettmann möchte die persönlichen Angaben der Verstorbenen, wie Namen, Geburts- und Sterbedaten auch in der heutigen digitalen Welt schützen. Zuletzt waren immer öfter massenhaft Grabsteine fotografiert und ins Netz gestellt worden. Das war den Politikern ein Dorn im Auge.

Ahnenforscher stellen Fotos ins Internet

Kommerzielle Anbieter, die Ahnenforschung betreiben, hatten nach Angaben der Stadt Monheim die Fotos ins Netz gestellt. Aber auch ehrenamtlich geführte Vereine rühmen sich im Netz mit Grabsteindatenbanken mit mehr als 2 Millionen Fotos von Grabsteinen. Dort heißt es jedoch, beim Fotografieren müssten der Datenschutz und die Friedhofsordnungen eingehalten werden. Und genau damit will Monheim den Grabsteinfotografen einen Riegel vorschieben.

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Planet Wissen 13.12.2023 05:04 Min. UT Verfügbar bis 29.04.2027 WDR

"Satzungs-Schlupflöcher" ausgebessert

Die alte Satzung aus 2003 bot noch Schlupflöcher. Darin hieß es, dass das gewerbsmäßige Fotografieren verboten sei. Sie umfasste aber nicht die Möglichkeiten, die Mobiltelefone heute mit den integrierten Kameras böten, heißt es. Außerdem beschänke die Satzung sich auf das gewerbsmäßige Fotografieren.

Die Politiker haben dies nun geändert. Sollten weiterhin Fotos von Grabsteinen gemacht werden, geht die Stadt künftig dagegen vor.

Einschränkung trotz öffentlichem Friedhof möglich

Die Stadt Monheim begründet die Entscheidung damit, als Friedhofsträger verpflichtet zu sein, die aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetztes abgeleitete Totenruhe zu wahren. Dabei scheint das Thema Datenschutz auf Friedhöfen nicht einfach zu klären sein. Das Dresdner Institut für Datenschutz schreibt auf der Homepage: "Da bei den Grabsteinfotografien personenbezogene Daten Verstorbener betroffen sind, findet sowohl kirchliches, als auch staatliches Datenschutzrecht keine Anwendung." Aber es gibt ein anderes Argument der Experten.

Gerichtsurteil aus der Vergangenheit stärkt Monheim

Der Bundesgerichtshof hat demnach für den mit öffentlichen Friedhöfen in gewisser Weise vergleichbaren Schlosspark Potsdam Sanssouci entschieden, dass die kommerzielle Verwertung im Grundstück angefertigter Fotografien auch dann der Entscheidung des Grundstückseigentümers unterliegt, wenn der Eigentümer der Allgemeinheit Zugang in das Grundstück gewährt hat.

Persönliche Angaben der Verstorbenen sollen geschützt werden

00:23 Min. Verfügbar bis 22.06.2024


Über dieses Thema haben wir am 21.06.2023 im WDR-Hörfunk berichtet. WDR2 Rhein und Ruhr, 15:30 Uhr.