Durch eine herabstürzende Betonplatte war auf der A3 vor der Ausfahrt Köln-Dellbrück eine 66-jährige Autofahrerin getötet worden. Nach Angaben der Anklagebehörde war die Gefahr durch die Betonplatte bereits seit 2008 bekannt.
Im Zentrum der Anklage steht der Bereichsleiter der bauausführenden Firma aus Ibbenbüren, die mittlerweile insolvent ist. Gegen ihn besteht der Vorwurf des Totschlags durch Unterlassen. Das ist strafrechtlich gesehen eine Vorsatzhandlung und kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.
Gegen zwei Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau wurde wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Hier liegt das Strafmaß bei bis zu fünf Jahren Haft. Die beiden sollen ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen sein.
Platte schon jahrelang rostig
Die defekte Betonplatte, die Mitte November 2020 auf die A3 stürzte und eine Autofahrerin tötete, soll über Jahre vor sich hin gerostet sein. Schon 2008 wurde sie laut Anklage vorsätzlich fehlerhaft eingebaut, ohne dass der Korrosionsschutz berücksichtig worden war. Ein statisches Gutachten hatte dies damals bereits festgestellt.
Gehandelt wurde dann über 12 Jahre aber nicht. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen 17 Beschuldigte ermittelt. Einer verstarb, gegen 13 weitere hatte sich kein Verdacht ergeben.