Politische Gefangene – mit Norbert Röttgen & Mariam Claren

COSMO Iran im Herzen 08.12.2023 01:03:04 Std. Verfügbar bis 20.11.2034 COSMO Von Shanli Anwar

Was bedeutet Geiseldiplomatie? Warum schaffen es andere Länder, dass politische Geiseln aus Iran frei gelassen werden, aber Deutschland nicht? Im COSMO-Videopodcast "Iran im Herzen" spricht Host Shanli Anwar spricht mit der Tochter der inhaftierten Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi, Mariam Claren, und CDU-Bundestagsabgeordnetem Norbert Röttgen.

Im COSMO-Videopodcast "Iran im Herzen" spricht Host Shanli Anwar spricht mit Mariam Claren, der Tochter der inhaftierten Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi, und CDU-Bundestagsabgeordnetem Norbert Röttgen. // Weitere Infos: http://www.wdr.de/k/IranImHerzen // Die Sendung wurde am 28.11.2023 aufgezeichnet.


Im COSMO-Videopodcast "Iran im Herzen" spricht Host Shanli Anwar spricht mit Mariam Claren, der Tochter der inhaftierten Deutsch-Iranerin Nahid Taghavi, und CDU-Bundestagsabgeordnetem Norbert Röttgen.

Die Sendung wurde am 28.11.2023 aufgezeichnet.
Mehr Infos zur Folge: Hinter Gittern für die Freiheit – Was haben politische Gefangene mit deutscher Iran-Politik zu tun?

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Hier auch die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 07.12.2023 zu den Vorwürfen, die Herr Röttgen in dieser Folge äußert, das Auswärtige Amt würde Falschbehauptungen veröffentlichen in Bezug auf die juristische Grundlage, die iranische Revolutionsgarde als Terrororganisation zu listen:

"Die Bundesregierung hat sich zur Frage einer Listung der iranischen Revolutionsgarden unter dem EU-Anti-Terror-Sanktionsregime wiederholt deutlich geäußert: Diese ist politisch wünschenswert, die rechtliche Basis hierfür muss jedoch gesichert sein. Der Juristische Dienst des Rates hat in seiner schriftlichen Stellungnahme im Februar 2023 festgestellt, dass bestehende Urteile aus den USA nicht als Grundlage für eine Listung herangezogen werden können. Die Frage einer möglicher Listung auf Grundlage von Entscheidungen aus Drittstaaten wurde erörtert, nachdem keine einschlägigen Entscheidungen aus EU-Mitgliedsstaaten vorliegen. Zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Listung der Iranischen Revolutionsgarden unter dem Antiterror-Sanktionsregime der Europäischen Union steht die Bundesregierung mit Partnern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union in Kontakt. Die Revolutionsgarden sind bereits seit 2010 unter dem EU-Sanktionsregime für Massenvernichtungswaffen gelistet ist. Dieses geht in seinem sanktionsrechtlichem Handlungsrahmen über das Anti-Terrorregime hinaus. Auch von den 181 Listungen unter dem EU-Menschenrechtsregime seit dem Beginn der Proteste in Iran betrifft eine Vielzahl unmittelbar Entscheidungsträger und Unterorganisationen der Revolutionsgarden.“

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