"Wenn es bei mir im kleinen Finger bei einem Paket juckt, dann schaue ich da rein", sagte der Zollbeamte. Er war im Zollamt Münster-Loddenheide für die Kontrolle zuständig. Doch öffnen durfte er das verdächtige Paket nicht. Zunächst musste die Adressatin einbestellt werden. Eine 26-jährige Amerikanerin, die in Münster lebt.
Knochen beschlagnahmt
Was unter Artenschutz steht, darf nicht ohne weiteres nach Deutschland eingeführt werden
Als sie das Paket im Zollamt öffnete, kam ein Wirbelknochen eines vom Aussterben bedrohten Bären zutage. Außerdem die Kralle eines afrikanischen Laufvogels. "Da Bären unter Artenschutz stehen, dürfen sie nicht ohne Weiteres nach Deutschland ein- oder ausgeführt werden. Wir haben den Knochen deshalb beschlagnahmt," sagt Verena John, Pressesprecherin beim Zoll.
Zukunft des Knochens noch ungewiss
Der Knochen wurde jetzt ans Bundesamt für Naturschutz geschickt. Das muss entscheiden, ob er vernichtet wird oder an ein Museum geht. Weitere Möglichkeit: Das Hauptzollamt bekommt den Knochen zurück. Dann würde er für Schulungszwecke eingesetzt werden.
Adressatin überrascht
Die junge Frau war überrascht, als sie das Pakte öffnete: "Ich weiß gar nicht, was meine Mutter mir da aus den USA geschickt hat." Der 26-Jährigen droht jetzt wegen des Bärenknochens eine Geldstrafe. Die Vogelkralle gehörte einem afrikanischen Strauß. Es konnte aber nicht geklärt werden, aus welchem Land. Da solche Krallen nicht überall unter Artenschutz stehen, durfte die Frau die Vogelkralle behalten.
Über dieses Thema berichten wir am 02.10.2023 im WDR Fernsehen in der Lokalzeit Münsterland um 19.30 Uhr sowie im Hörfunk auf WDR 2.