Eingang des Verwaltungsgerichts Münster mit zwei Fahrrädern

Verwaltungsgericht: Stadt Münster muss U3-Kind Betreuung bieten

Stand: 13.06.2023, 12:47 Uhr

Die Stadt Münster muss einen Kitaplatz für ein unter dreijähriges Kind schaffen. Es hatte bisher keinen Platz erhalten. Die Eltern hatten geklagt und nun Recht bekommen.

Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Eilantrag eines Elternpaares stattgegeben. Es schafft damit einen Präzedenz-Fall, auf den sich auch andere Familien berufen können.

Die Stadt muss nun für alle U3-Kinder sicherstellen, dass sie einen Betreuungplatz bekommen. Die Stadt hat das Urteil des Verwaltungsgerichts inzwischen akzeptiert.

Stadt prüft juristische Schritte

Im konkreten Fall hatten die Eltern ihr Kind schon vor über einem Jahr über den sogenannten "Kita-Navigator" online angemeldet. Es war jedoch weder bei der regulären noch bei der wegen technischer Probleme wiederholten Platzvergabe berücksichtigt worden. 

Die Stadt Münster hatte zunächst geprüft, ob man gegen die Entscheidung juristisch vorgehen werde, das Urteil aber inzwischen akzeptiert.

Das Urteil bedeutet zwar nicht, dass jetzt alle 1.700 Kinder, die bislang noch unversorgt waren, plötzlich über Nacht einen Kita-Platz bekommen. Dazu fehlen in Münster die Erzieherinnen und Erzieher. Aber es ist eine Ermutigung ebenfalls vor Gericht zu ziehen, um zumindest einen Verdienstausfall geltenden machen.

Bei Ablehnung zum Anwalt

Wenn Kommunen dauerhaft nicht in der Lage sind, dem Rechtsanspruch auf Betreuung zu entsprechen, sollten betroffene Eltern sich juristische Hilfe suchen. Mit einem Rechtsbeistand können sie prüfen und durchsetzen, was in ihrem Fall möglich wäre.

Denkbar wäre da sowohl die Betreuung selbst zu übernehmen und den Verdienstausfall der Stadt in Rechnung zu stellen, als auch privat eine Betreuung zu organisieren und sich das Geld dafür bei der Stadt wiederzuholen.

Über dieses Thema berichten wir am 09.06.2023 auch in den Lokalzeiten in Hörfunk und Fernsehen.