Das Landgericht Detmold wies die Klage heute ab. Ulf Allhoff-Cramer macht Volkswagen wegen hoher Treibhausgas-Emissionen für Klimaschäden auf seinen Flächen verantwortlich. Aufgeben will er nach der juristischen Niederlage nicht.
Detmolder Gericht war von Anfang an skeptisch
Die Entscheidung des Detmolder Landgerichts ist keine Überraschung. Schon seit dem ersten Verhandlungstermin im Mai 2022 hatte es den Biolandwirt und seine Anwälte immer wieder dazu aufgefordert, seine Klageschrift zu überarbeiten. Das haben sie getan, vergeblich.
Ulf Allhoff-Cramer (2.v.r.) vor dem Gerichtsgebäude.
VW hält sich an die Vorschriften, so sieht es offenbar das Landgericht in Detmold. Ulf Allhoff-Cramer dürfe dem Volkswagen-Konzern aus juristischen Gründen gar nicht das Verbot auferlegen, Autos mit Verbrennungsmotoren zu bauen. Zuvor hatten Gerichte in Braunschweig, Stuttgart und München ähnliche Klimaklagen von Privatpersonen und Umweltschutzorganisationen gegen Autokonzerne abgelehnt. Direkte Klagen gegen Autohersteller sind eine neue Taktik der Umweltschützer.
Landwirt sieht seine Zukunft bedroht
Ulf Allhoff-Cramer hatte VW aufgefordert, die seiner Meinung nach überdimensionalen CO²-Emmissionen abzustellen und ein Verkaufsverbot von Verbrennerfahrzeugen ab 2030 gefordert. Der Landwirt hat mehrere Dürrejahre erlebt, 2018, 2019, 2020 und 2022.
Sein ganzer Wald im Sauerland sei abgestorben oder geschädigt, schilderte er immer wieder, seine Rinderweiden seien vertrocknet. Das sind Folgen des Klimawandels, davon ist er überzeugt. Einen Teil der Schuld sieht er bei Volkswagen. Er fürchtet um seine Zukunft als Landwirt und um die seines Sohnes, der den Hof übernehmen will.
VW siegt vor Gericht - vorläufig
Ulf Allhoff-Cramer wollte vor Gericht beweisen, dass VW für konkrete Schäden auf seinem Grund und Boden verantwortlich ist. Dazu ist es aus formaljuristischen Gründen gar nicht mehr gekommen.
Beim Volkswagen-Konzern ist man zufrieden. Der Biolandwirt habe keine Ansprüche gegen den Konzern, hatten die Anwälte in den letzten Wochen gebetsmühlenartig wiederholt. Man könne nicht ein einzelnes Unternehmen für Dürreschäden verantwortlich machen.
Über klimapolitische Fragen müsse der Gesetzgeber entscheiden, kein Zivilgericht, sagt der Rechtsanwalt des Autoherstellers Wolf Friedrich Spieth. Und genau so sah es offenbar das Landgericht Detmold. Noch ist die juristische Auseinandersetzung nicht zu Ende. Biobauer Ulf Allhoff-Cramer und seine Anwälte wollen jetzt vors Oberlandesgericht Hamm ziehen.
Über das Thema berichten wir am 24.02.2023 in der Lokalzeit OWL im WDR Fernsehen.