Seniorin klagt gegen das Klinikum Lippe
02:56 Min.. Verfügbar bis 21.07.2025.
Seniorin gewinnt Rechtsstreit mit Klinikum Lippe
Stand: 21.07.2023, 11:35 Uhr
Das Klinikum Lippe muss einer Seniorin Schadensersatz für Kleidung, Wertgegenstände und ihre Hörgeräte leisten, die in der Notaufnahme verschwunden waren. Die Klinik habe Patienten gegenüber eine Verwahrpflicht für die persönlichen Gegenstände, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Hamm.
Weil ihr Hausarzt eine Lungenentzündung diagnostizierte, kam die Lemgoerin Margret Kreuder im November 2022 sofort ins Krankenhaus. In der Notaufnahme im Klinikum Lippe in Detmold nahm man ihr vor den Untersuchungen die Kleidung und ihre Tasche ab, aber auch die Brille und die Hörgeräte. Nur: Das alles bekam die betagte Dame später nicht wieder zurück.
Portemonnaie mit Ausweise, Bankkarte und Haustürschlüssel, Brille und die Hörgeräte - im Wert von 5.000 Euro. Der Frau war vom Landgericht Detmold bereits Schadensersatz zugesprochen worden, aber nicht für die Hörgeräte. Bei ihrer Berufung ging es der 97-Jährigen auch ums Prinzip: Das Krankenhaus hätte besser achtgeben müssen, sagt sie.
Dem Gericht war es vor allem um die Frage gegangen, ob die Patientin bei ihrer Einlieferung mit dem Rettungswagen Hörgeräte getragen hatte. Verwandte und eine Haushaltshilfe wurden als Zeugen befragt und sagten aus, dass die Seniorin nie ohne ihre Hörgeräte aus dem Haus gehe. Das reichte dem Gericht aus, um der Klägerin den geforderten Schadensersatz von über 3.000 Euro zuzusprechen. Vorher hatte das Landgericht Detmold die Klinik bereits verurteilt, für die Kleidung und Wertgegenstände zu zahlen.