Das Klinikum Lippe muss einer Seniorin Schadensersatz für Kleidung, Wertgegenstände und ihre Hörgeräte leisten, die in der Notaufnahme verschwunden waren. Die Klinik habe Patienten gegenüber eine Verwahrpflicht für die persönlichen Gegenstände, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Hamm.