Die Gesellschaft, die zwei Restaurants und ein Cafe in Münster betreibt, wollte vom Land NRW nachträglich 213.000 Euro Corona-Hilfen haben. Die Bezirksregierung Münster hatte im November 2020 nur einen kleinen Teil der beantragten Hilfen genehmigt.
Die Restaurants waren wegen Verstößen gegen Corona-Auflagen geschlossen worden
Die Betreiber waren für die Schließung selbst mit verantwortlich - so die Begründung der Bezirksregierung, der das Gericht am Dienstag folgte. Die Stadt Münster hatte bei dem Gastro-Unternehmen kurz vor dem zweiten Lockdown 2020 massive Verstöße gegen Hygienemaßnahmen und die Corona-Schutzverordnung festgestellt.
Infizierte Mitarbeiter verschwiegen
Kontrolleure hatten in allen drei Betrieben "erhebliche Hygiene- und Sicherheitsmängel" vorgefunden. Die Liste der festgestellten Verstöße: "fehlender Spuckschutz, nicht eingehaltener Mindestabstand, fehlerhafte Kontaktlisten, mangelhafte Luftzirkulation, keine Desinfektionen von Gebrauchsgegenständen, fehlende Desinfektionsmittel".
Nach den damaligen Angaben der Stadt zeigte sich die Geschäftsführung "uneinsichtig und wurde aggressiv". Außerdem hatten die Betreiber ihrem Personal auch nicht mitgeteilt, dass vier Kollegen positiv getestet worden waren.
Das Unternehmen mit seinen zwei Restaurants und einem Café hätte zwar unter dem Lockdown gelitten, so die Feststellung des Verwaltungsgerichtes. Allerdings müsse das Land NRW nicht für eine selbstverschuldete Schließung zahlen.
Über dieses Thema berichten wir am 28.02.2023 in der Lokalzeit Münsterland auf WDR 2 und im WDR Fernsehen.