Nach der strengeren Regel, die für alle Schwimmbäder gilt, müssen alle Schwimmaufsichten von nun an zwingend eine sogenannte "Rettungsfähigkeit" nachweisen - zusätzlich zu den bisherigen Qualifikationen.
Zusätzliche praktische Prüfung
Der Hintergrund: Längst arbeiten nicht mehr nur ausgebildete Fachangestellte für Bäderbetriebe als "Schwimmmeister" oder "Bademeisterin". Die Aufsicht am Beckenrand übernehmen in vielen Bädern auch Aushilfen. Bisher reichte dafür das Rettungsschwimmabzeichen in Silber.
Ein Prüfer der DLRG zeigt, worauf die Schwimmaufsichten achten müssen
Nun hat die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen festgelegt, dass die Schwimmbadaufsichten einen zusätzlichen praktischen Test machen. Dabei müssen sie unter anderem eine Rettungspuppe vom Beckenboden bergen, eine Person trotz Umklammerung zum Beckenrand bringen und eine Wiederbelebung durchführen.
Nachweis gilt nur für ein Bad
Eine speziell geschulte Fachkraft der DLRG nimmt die Prüfung ab. Das Problem dabei: Nach einer erfolgreichen Prüfung darf die Wasseraufsicht nur in dem Bad arbeiten, in dem die Prüfung absolviert wurde.
Damit werden die Hürden besonders für die ehrenamtlichen Betreiber von Freibädern weiter erhöht. "Ich würde mir wünschen, dass es Ausnahmeregelungen für Vereine gäbe", so Franz-Otto Hoffmann, Vorsitzender des Naturbads Veischedetal in Lennestadt-Bilstein.
Personal schwer zu finden
Herzdruckmassage bei der Prüfung
Wie alle Schwimmbadbetreiber hat er Schwierigkeiten, genügend Aufsichten für den Sommer zu bekommen. In Bilstein übernehmen diesen Job bislang zwei Rentner, ein Lehrer und ein Busfahrer in ihrer Freizeit.
Der Nachweis der Rettungsfähigkeit war schon früher in den Bestimmungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen enthalten, konnte aber durch das Schwimmabzeichen in Silber ersetzt werden. Das ist in der Neufassung seit März nicht mehr möglich.
Über dieses Thema berichten wir heute im WDR Fernsehen: Lokalzeit Südwestfalen, 19.30 Uhr.