Berufungsprozess Krankletterer

Lokalzeit Münsterland 07.11.2023 Verfügbar bis 07.11.2025 WDR Von Detlef Progres

Berufung beim "Krankletterer-Prozess" in Münster

Stand: 07.11.2023, 20:47 Uhr

Vor dem Landgericht Münster hat der Berufungsprozess gegen den als "Krankletterer" stadtbekannten Angeklagten begonnen. Im Juni hatte ihn das Amtsgericht verurteilt.

Von Dominik Hamers

Zwei Jahre und acht Monate soll Nicolas T. ins Gefängnis: wegen Sachbeschädigung, Beleidigungen, wegen Bedrohung gegen Polizeibeamte und wegen Körperverletzung. Schon vor dem Urteil des Amtsgerichts Münster am 30. Juni hatte der 59-Jährige angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen: Sie fand die Strafe zu gering.

Angeklagter (unkenntlich gemacht) mit Unterlagen im Gerichtssaal

Nicolas T. will das Urteil des Gerichts nicht akzeptieren

Den Prozessauftakt vor dem Amtsgericht im Frühjahr hatte der Angeklagte noch dazu genutzt, den Zuschauenden und der anwesenden Presse seine Standpunkte in dem Verfahren mit lautstarken Reden klarzumachen. Außerdem hatte er die Beteiligten des Verfahrens mehrmals unterbrochen. Vor dem Landgericht hingegen gab er sich betont ruhig.

Das fiel auch dem Vorsitzenden Richter auf. Der fragte den Angeklagten, wie der sich die Zukunft nach dessen Haft vorstelle. Ereignisse wie die Kranbesetzung im Sommer vergangenen Jahres wolle er zukünftig vermeiden, sagte Nicolas T.: "Ich werde mir Mühe geben und ein dickeres Fell zulegen." 

Besetzung des Baukrans, um Öffentlichkeit herzustellen

Zuvor hatte er die Fragen des Richters ruhig und ausführlich beantwortet und auch sein Verhalten bei den Straftaten begründet. Mit der Protestaktion in Form der Besetzung des Baukrans etwa habe er "Druck ablassen" wollen.

Mit der Besetzung des Baukrans im Sommer 2022 hatte Nicolas T. für großes Aufsehen gesorgt. Das sei sein Ziel gewesen, die Öffentlichkeit habe er herstellen wollen: "Man kann dann Gegendarstellungen gegen Presseberichte erwirken, wenn man Zeit hat und Lust."

Nachbarschaftsstreit wegen Müll

Drei Wochen lang hatte er einen Baukran in Münster besetzt. Mit dieser Maßnahme soll bei der Bauherrin ein Schaden in Höhe von rund 220.000 Euro entstanden sein. Dazu läuft ein Zivilprozess, in dem auch die Schuldfähigkeit des Angeklagten festgestellt werden soll. 

Zudem gab er zu, dass er seine Nachbarin, mit der er mehr als acht Jahre im Streit lebte, beleidigt, bedroht und geschlagen hatte. Sie habe ihm nachgestellt, behauptete der Angeklagte. 

Berufungsprozess Krankletterer

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Grund für den Streit soll gewesen sein, dass Nicolas T. auf seinem Grundstück Berge von Müll gehortet habe. Mitarbeitende des Ordnungsamtes mussten das Grundstück mehrere Male räumen. Auch wegen Rattenbefalls.