Urteil im "Krankletterer-Prozess" in Münster - Haft für 58-Jährigen
Lokalzeit Münsterland. 30.06.2023. 22:41 Min.. Verfügbar bis 30.06.2025. WDR. Von Heike Zafar.
Urteil im "Krankletterer-Prozess" in Münster - Haft für 58-Jährigen
Stand: 30.06.2023, 19:30 Uhr
Im Prozess gegen den stadtbekannten Krankletterer Nikolas T. ist am Freitag das Urteil gefallen. Unter anderem wurden ihm Sachbeschädigung und Körperverletzung vorgeworfen.
Von Heike Zafar
Nicolas T. ist Gerichtsverfahren und Gefängnisaufenthalte gewohnt, immer wieder musste er sich seit den 1990er-Jahren unter anderem wegen Beleidigungen, Diebstahls und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten.
Mehrmals wurde er bereits verurteilt, zuletzt im Jahr 2021. Im Verfahren, das am Freitag in Münster zu Ende ging, wurde Nikolas T. zu zwei Jahren und acht Monate Haft verurteilt.
Streit mit der Nachbarin seit acht Jahren
Nicolas T. soll seine Hausnachbarin, mit der er seit Jahren im Clinch liegt, mit einer Eisenstange angegriffen und ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Es ist eine Auseinandersetzung, die inzwischen acht Jahre andauert, sagt Inge P. Sie sei darüber sogar krank geworden.
Immer wieder habe der Mann sein Grundstück, das direkt an ihren Garten grenzt, zugemüllt. Berge von Gegenständen habe er angekarrt und aufgetürmt, mehrere Male wurde das Grundstück auch wegen Rattenbefalls von Mitarbeitern des Ordnungsamtes geräumt.
Angeklagter nimmt Urteil erstaunlich ruhig entgegen
Nach zehn Verhandlungstagen steht also nun das Urteil gegen den stadtbekannten Krankletterer. Der Angeklagte selbst erschien äußerlich erstaunlich ruhig, im Gegensatz zu den Verhandlungen der vorherigen Prozesstagen ließ er keine Schimpftiraden los.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung, Beleidigungen, wegen Bedrohung gegen Polizeibeamte und wegen Körperverletzung. Sich selbst hatte der Mann im Gericht als Systemsprenger bezeichnet, der die Polizei und die Behörden störe, deshalb solle er weggesperrt werden.
Psychiatrischer Gutachter: Angeklagter ist schuldfähig
Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten, den er schon aus vorherigen Verfahren kennt, untersucht. Sein Ergebnis: Nikolas T. ist psychisch krank, ist aber schuldfähig.
Nikolas T. hatte sich - auch aus Mangel an Vertrauen für seine Anwälte - selbst verteidigt. Er kündigte nach Urteilsverkündung rechtliche Mittel an.