Wie genau sieht die Sperrstunde aus?
Schon in der vergangenen Woche hatte es mancherorts eine Sperrstunde für die Gastronomie gegeben - zum Beispiel in Düsseldorf ab 1 Uhr nachts. Kommunen mit besonders vielen Coronafällen konnten selbst darüber entscheiden.
Seit dem Wochenende gibt es nun eine landesweit einheitliche Regelung. Sie gilt überall dort, wo in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen registriert wurden. Für diese "Hotspots" schreibt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, dass zwischen 23 und 6 Uhr alle gastronomischen Betriebe schließen müssen. Das betrifft Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Bars, Imbisse und Cafés.
Wo in NRW gilt die Sperrstunde?
Da immer mehr Kommunen den Grenzwert von 50 Neuinfektionen überschreiten, gilt die Sperrstunde mittlerweile in vielen Teilen des Landes. Betroffen sind große Städte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Bielefeld und Aachen. Auch die Kreise Düren, Gütersloh, Olpe und Recklinghausen gelten als "Hotspots".
Wie reagieren die Gastronomen?
Der Gaststättenverband Dehoga ist gegen die Sperrstunde. Schon vergangene Woche sagte NRW-Präsident Bernd Niemeier: "Wozu führen denn solche Sperrzeiten? Entweder stehen bei Erreichen der Sperrzeit alle Gäste auf der Straße. Konzentration statt Entzerrung wäre eine Folge. Oder die, die ausgehen wollten, treffen sich direkt privat - ohne jegliche Corona-Schutzmaßnahmen oder die soziale Kontrolle, die es in der Gastronomie gibt."
Der Dehoga unterstützt deshalb einen Düsseldorfer Gastronomen, der vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die NRW-weite Sperrstunde kippen will. Ein entsprechender Eilantrag und eine Klage sollten noch am Montag eingereicht werden. Der Bar-Betreiber argumentiert, dass eine Sperrstunde nicht verhältnismäßig sei.
Wie realistisch ist es, dass die Sperrstunde gekippt wird?
Das lässt sich seriös nicht vorhersagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in den vergangenen Monaten die Corona-Regeln des Landes mal bestätigt und mal verworfen. Über die Sperrstunde wird nun zum ersten Mal entschieden.
Die Gastronomen in NRW hoffen, dass sich die Richter an ihren Berliner Kollegen orientieren. Denn das dortige Verwaltungsgericht kippte am Freitag auf Antrag von elf Wirten die Sperrstunde in der Hauptstadt. Die Richter befanden, die Sperrstunde sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich. Das ebenfalls geltende Verkaufsverbot für Alkohol wurde hingegen nicht einkassiert.
Es ist möglich, dass die Richter in NRW eine ähnliche Entscheidung treffen: Sperrstunde nein, Alkoholverbot ja. Denn auch in den NRW-"Hotspots" darf zwischen 23 und 6 Uhr kein Alkohol verkauft werden. Oder aber die Richter sagen, dass die Sperrstunde nötig ist, um die steigende Zahl an Neuinfektionen zu bremsen. Dann würde es bei den harten Regeln bleiben. Spätestens am Donnerstag soll über die Klage entschieden werden.