Neue Coronaschutzverordnung: Zusätzliche Vorschriften

Stand: 11.08.2020, 16:03 Uhr

Ab Mittwoch gilt die neue Coronaschutzverordnung. Weitere Lockerungen wird es nicht geben, dafür sind 150 Euro Strafe fällig für Maskenmuffel in Bussen und Bahnen.

Die neue Coronaschutzverordnung für NRW wird die alte sein, aber erweitert um einige Punkte. Weitere Öffnungen, das hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bereits vorab gesagt, sind nicht vorgesehen. Die alte Fassung läuft am Dienstag um Mitternacht aus.

Bis zum Mittag hatte das Landeskabinett am Dienstag über eine Neufassung beraten, die ab Mittwoch und vorerst bis 31. August gültig ist. Einige neue Regelungen sind nun hinzugekommen:

Pünktlich zu Schuljahresbeginn

So soll es ab Mittwoch, also pünktlich zum Schulstart, deutlich strengere Strafen für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen geben. 150 Euro Bußgeld sind dann direkt vor Ort fällig. Zwar galt auch bisher schon Maskenpflicht im ÖPNV, neuerdings aber gilt ein Verstoß dagegen als Ordnungswidrigkeit, die nicht erst nach einer zusätzlichen Aufforderung geahndet wird, sondern sofort.

Man wolle "keine lange Diskussion mehr mit Maskenmuffeln", hatte Wüst vergangene Woche angekündigt. "Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, muss an der nächsten Haltestelle raus und zahlen."

Maskenpflicht im Schulunterricht

Im Zuge der "Coronabetreuungsverordnung" ist die bereits angekündigte Maskenpflicht in allen Schulen auf dem gesamten Schulgelände jetzt schriftlich fix. Sie gilt vorläufig - bis zum 31. August - ab Klasse 5 auch im Unterricht. Ausnahmen könne es geben, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist, heißt es.

Um in Infektionsfällen die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern, gelten feste Sitzordnungen im Unterricht. Kitas öffnen ab 17. August wieder im Regelbetrieb - mit normalen Betreuungszeiten.

Quarantänepflicht für Rückreisende bleibt Pflicht

Auch die Coronaeinreiseverordnung bleibt bestehen wie bisher: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Die Quarantänepflicht entfällt erst, wenn man einen negativen COVID-19-Test vorlegen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. "Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt."

Gesundheitsminister: "Gemeinschaftsaufgabe"

Wegen des "dynamischen Infektionsgeschehens mit steigenden Infektionszahlen" zum Ende der Ferien stünden "weitere Öffnungen derzeit nicht zur Debatte", erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die Bekämpfung der Pandemie sei "eine Gemeinschaftsaufgabe". Er appellierte daher erneut an alle Menschen in NRW: "Egal ob am See, im Biergarten oder im ÖPNV. Halten Sie sich an die bestehenden Regelungen. Halten Sie Abstand, tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz und beachten Sie die üblichen Hygieneregeln."