Auch wer eine Kreuzimpfung erhalten, also zum Beispiel erst mit Astrazeneca und dann mit Biontech/Pfizer oder Moderna geimpft wurde, gilt in der EU als voll geimpft. Voraussetzung ist, dass man sich mit dem digitalen Impfpass ausweisen kann. Das bestätigte ein Sprecher der Europäischen Kommission auf WDR-Anfrage. Zu beachten ist allerdings: Der digitale Impfpass ist seit 1. Februar nur noch neun Monate lang gültig, sofern man sich nicht boostern lässt.
Eine Kreuzimpfung, auch Mix-and-Match-Impfung genannt, sei bei der Definition, was "voll geimpft" bedeutet, "ausdrücklich eingeschlossen". Allerdings müsse es sich um zwei in der EU zugelassene Impfstoffe handeln und die zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegen, so der Sprecher.
Trotz der einheitlichen Regelung kommt es zu Ausnahmen. So wurden offenbar vorübergehend in Irland und Malta keine Kreuzimpfungen akzeptiert. Vor einer Reise sollte man sich also über die Regeln im jeweiligen Land informieren.