Für touristische Übernachtungen in Hotels etc. gelten in NRW seit 3. April keine landesweiten Zugangsbeschränkungen mehr. Bedeutet: Gäste müssen grundsätzlich nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Auch die landesweite Maskenpflicht ist abgeschafft.
Anbieterinnen und Anbieter von Übernachtungsangeboten können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Auf diese Weise kann es vereinzelt trotzdem noch vorkommen, dass Gäste in bestimmten Bereichen eine Maske tragen müssen oder dass ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen Negativtest nötig ist.
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- Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig bis 28. Februar 2023 (PDF) | mags.nrw