Die Maskenpflicht gilt derzeit nur noch an wenigen Orten in NRW. In Geschäften, Schulen und anderswo ist sie längst abgeschafft. Seit dem 1. Februar muss man im NRW-Nahverkehr (öffentliche Busse und Bahnen) keine Maske mehr tragen. Am 2. Februar ist auch die Maskenpflicht im Fernverkehr (ICE, IC, Flixbus etc.) entfallen.
Endlich? Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr. WDR 5 Morgenecho - Interview. 14.01.2023. 06:25 Min.. Verfügbar bis 14.01.2024. WDR 5.
FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen bleibt bestehen
In Arztpraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen müssen Patienten und Besucher zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine FFP2-Maske tragen. So steht es im bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetz.
Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen. So steht es in der Corona-Schutzverordnung für NRW.
Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.
Allen positiv getesteten Personen empfiehlt die Landesregierung dringend, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Die bundesweite Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht für:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Menschen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können
- gehörlose und schwerhörige Menschen und jene, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen
Über dieses Thema berichtete am 31.01.2023 auch die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.