Die staatliche Maskenpflicht zum Schutz vor Corona ist seit 8. April (Karsamstag) vollständig aufgehoben. Bedeutet: Auch in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern muss man grundsätzlich nun keine Maske mehr tragen.
Maskenpflicht noch über Hausrecht möglich
Ausnahmen kann es geben, wenn Arztpraxen, Kliniken und andere Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin vorschreiben, eine Maske zu tragen.
Zuletzt bestand noch eine staatliche Maskenpflicht durch den Paragrafen 28b des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes. Dessen zeitlich befristete Corona-Regeln sind nun aber Geschichte. Die letzte Corona-Schutzverordnung für NRW war Ende Februar ausgelaufen.
Über dieses Thema berichtete am 06.04.2023 auch die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.