Was passiert, wenn ein Kind in der Schule Corona-Symptomen hat?
Schülerinnen und Schüler mit Fieber, trockenem Husten oder einem verlorenem Geschmacks- und/oder Geruchssinn gelten als "ansteckungsverdächtig", müssen sofort von den anderen getrennt und nach Hause geschickt werden.
Anders sind die Regeln bei Schnupfen. Auch der gehört zu Corona-Symptomen. Doch vor allem ab Herbst kann es häufig auch einfach nur ein normaler Schnupfen sein. Um sicherzugehen, wird Eltern empfohlen, ihr Kind zunächst für 24 Stunden zuhause zu lassen. Kommen keine weiteren Symptome hinzu, darf es wieder zur Schule.
Was wird unternommen, wenn es zu einer Coronainfektion kommt?
Auch bei einem Infektionsfall soll nicht sofort die ganze Schule zu machen
Eine automatische Schließung der gesamten Schule ist nicht vorgeschrieben. Stattdessen soll das Gesundheitsamt vor Ort entscheiden. Denkbar ist zum Beispiel auch, dass zunächst alle Kontaktpersonen oder sogar die gesamte Schule getestet werden. Um später nachverfolgen zu können, wer mit wem Kontakt hatte, gibt es in den Klassen und Kursen eine feste Sitzordnung. Für jede Unterrichtsstunde muss die Anwesenheit der Schüler dokumentiert werden.
Gibt es ein Ganztagsangebot?
Ja, die Betreuungsangebote werden wieder regulär aufgenommen - aber nur "im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes", so das Schulministerium.
Wird es Sportunterricht geben?
Ja. Laut dem Schulministerium wird der Sportunterricht inklusive Schwimmstunden "möglichst in vollem Umfang" wiederaufgenommen. Aber es gibt Einschränkungen: Statt in Hallen soll der Sportunterricht bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Zudem soll Kontaktsport "nach Möglichkeit" vermieden werden. In den Umkleiden sollen sich möglichst wenig Schülerinnen und Schüler gleichzeitig aufhalten. Nach dem Sport müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
Was ist mit Musikunterricht?
Der findet zwar statt. Aber: Weil durch Singen oder das Benutzen von Blasinstrumenten Coronaviren besonders gut verteilt werden, gelten im Musikunterricht besondere Regeln. So ist das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen vorerst verboten. Draußen müssen große Abstände eingehalten werden. Auch für Blasinstrumente gelten Sonderregeln.
Haben die Mensen wieder geöffnet?
Ja, aber dort gilt: Beim Betreten müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Es soll möglichst im Klassen- oder Kursverbund gegessen werden. Zwischen den Tischen soll genug Abstand sein. Das Personal trägt eine Maske.
Dürfen Klassenfahrten stattfinden?
Ja und nein. Alle Fahrten oder Schüleraustausche ins Ausland sind bis zu den Herbstferien untersagt. Innerhalb von Deutschland sind sie hingegen erlaubt - wenn die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden. Mehrtägige Reisen, Wandertage oder Exkursionen sind also theoretisch möglich.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1/2 - So soll die Schule in Corona-Zeiten wieder starten
- Ausgewählter Teil: Teil 2/2 - Sport, Mensa, Ausflüge - der Schulalltag und Corona