Bußgeld für Falschangaben in Restaurants: Wie soll das gehen?

Stand: 30.09.2020, 20:08 Uhr

Nach den neuen Corona-Regeln soll es bei falschen Namensangaben in Gaststätten Bußgelder geben – in NRW in Höhe von 250 Euro. Wie soll das funktionieren?

"Null Toleranz" heißt es künftig für Menschen, die auf die Kontaktlisten in Gaststätten etwa "Donald Duck" schreiben. Für falsche Angaben in Restaurants und Bars sollen Bußgelder anfallen. Darauf haben sich Bund und Länder am Dienstag geeinigt.

Wie hoch ist das Bußgeld?

Wer in Gaststätten falsche Angaben zur Person macht, wird künftig mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt. In NRW soll der Betrag jedoch deutlich höher sein. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nannte am Mittwochmorgen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

Diese und andere Maßnahmen stehen in der neuen Corona-Schutzverordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt und zunächst bis 31. Oktober gilt.

Am Dienstag hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bereits angekündigt, das Bußgeld werde in NRW wohl über 150 Euro liegen. "Ich denke, es wird höher liegen als für das Nichttragen einer Maske im öffentlichen Personennahverkehr." Dafür liegt das Bußgeld in NRW bei 150 Euro. Wer etwa in Supermärkten keine Maske trägt, muss ein Bußgeld von 50 Euro zahlen.

Wer zahlt die Buße?

Zunächst hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Beratungen mit den Länderchefs am Dienstag gesagt, die Gaststättenbetreiber müssten bei falsch ausgefüllten Gästelisten die Bußgelder bezahlen.

Inzwischen hat jedoch ein Regierungssprecher mitgeteilt, das Bußgeld sei von den Gästen zu entrichten. "Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen", so der Sprecher.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Regelung?

In NRW sollen diese Aufgabe die Behörden übernehmen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch. Die Wirte seien dafür nicht zuständig. Wirte müssten sich keine Ausweise vorlegen lassen und würden bei Falschangaben durch den Gast auch nicht bestraft.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW empfiehlt seinen Gastronomen, die Kontaktlisten weiter sorgfältig zu führen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle von Namen, sieht Sprecher Thorsten Hellwig aber nicht. "Wir glauben, dass es auch rechtlich schwierig wäre, hier die Gastronomie zum verlängerten Arm der Ordnungsbehörden ohne weiteres zu machen." Die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, sei weiter Aufgabe der Ordnungsämter, schon allein aus praktischen Gründen: "Wir haben in NRW über 50.000 Betriebe mit Millionen von Gästen. Das täglich zu überprüfen, wäre nicht machbar", so Hellwig.

Künftig sollen laut Laumann die Ordnungsämter "strenger stichprobenartig kontrollieren". Er räumte auf WDR-Nachfrage ein, er könne nicht in jede Kneipe ein Ordnungsamt-Mitarbeiter stellen. Deshalb müssten die Menschen auch untereinander auf die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen dringen und nicht alles auf den Staat abschieben.

Nicht nur die Gäste hätten untereinander eines solche Verantwortung. Auch Wirte müssten auf die Plausibilität der Angaben der Gäste achten und sie auf eine drohende Strafe hinweisen. "Wenn da einer schreibt 'Ich heiße Hase und wohne in der Höhle', dann sollte man vielleicht als Wirt mal sagen, 'Haste dir das gut überlegt? Das kann teuer werden'."