Private Feiern und Restaurantbesuche: Die neuen Coronaregeln in NRW

Stand: 30.09.2020, 20:10 Uhr

Bußgelder in der Gastronomie und bei öffentlichen Feiern: Gesundheitsminister Laumann stellte Verschärfungen der NRW-Coronaregeln vor. Weihnachtsmärkte werden unter Auflagen erlaubt.

Von Martin Teigeler

Für falsche Angaben zur Person auf Kontaktlisten in Restaurants oder Gaststätten kann in NRW künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt werden. Fällig werde die Strafe für Gäste, die "Mickey Mouse" oder "Ich heiße Hase" und andere Phantasienamen eintragen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Wirte sollen die Namenslisten kritisch prüfen und ihre Gäste bei offensichtlichen Verstößen ansprechen, aber kein Bußgeld für Verfehlungen der Kundschaft zahlen müssen.

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt zunächst für Oktober. Laumann kündigte vermehrte Kontrollen der Ordnungsämter in der Gastronomie an. Es gehe nicht darum, neue Verbote einzuführen, so der Minister. Es kritisierte aber ein "Vollzugsdefizit". Es gebe "ein paar, die meinen, sie könnten alles so machen, als ob es Corona nicht gäbe". Die Nachverfolgung sei wirklich wichtig.

Der Gesundheitsminister sprach sich gegen ein Alkoholverbot in der Gastronomie aus. Wichtig sei aber, dass die Wirte Biergläser bei mindestens 60 Grad spülen.

500 Euro Bußgeld drohen bei Feiern

Private Feiern im öffentlichen Raum ab 50 Teilnehmern müssten drei Tage vorher dem Ordnungsamt mitgeteilt werden. Eine verantwortliche Person müsse angegeben werden. Auch die Teilnehmerzahl müsse möglichst genau genannt werden. Eine aktuelle Gästeliste sei vorgeschrieben, die vier Wochen aufbewahrt werden müsse. Sonst drohen künftig 500 Euro Bußgeld, sagte Laumann. Obergrenze bleibt für solche Feiern 150 Teilnehmer.

Steigen allerdings die Coronazahlen, wird diese automatisch reduziert. So sind bei Feiern in öffentlichen Räumen nur noch bis zu 50 Teilnehmer erlaubt, wenn in einer Kommune die 7-Tage-Inzidenz bei über 35 liegt - es in den letzten sieben Tagen also mehr als 35 Neuinfektionen in der Kommune gab. Steigt der Wert über 50, dürfen es nicht mehr als 25 Personen sein.

Weihnachtsmärkte unter Auflagen

Weihnachtsmärkte sollen durch die neue Coronaschutz-Verordnung unter Auflagen erlaubt werden. Voraussetzungen seien unter anderem eine Zugangssteuerung, ein Hygienekonzept und Namenslisten für Stehtische an Glühweinständen. In der Adventszeit dürfen Geschäfte in Nordrhein-Westfalen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Fußballspiele spätestens ein Tag vorher absagen

Bei Fußballspielen soll künftig spätestens am Tag vorher entsprechend des Infektionsgeschehens über eine Absage entschieden werden. Zuletzt waren beim Spiel zwischen dem FC Schalke 04 und Werder Bremen wenige Stunden vor Anpfiff Fans ausgeschlossen worden.

Infektionsgeschehen vor allem in Ballungsgebieten

In NRW gibt es laut Laumann derzeit 5.607 Infizierte. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 19,3, die Reproduktionszahl bei 1,38. 368 Menschen in NRW werden derzeit in einem Krankenhaus behandelt. 98 liegen auf Intensiv. 61 Patienten werden beatmet. Ab November wolle NRW seine Corona-Teststrategie um Schnelltests erweitern.

Besonders hoch ist die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit in Hamm mit 80,4 und Remscheid mit 57,7. Insgesamt konzentriere sich das Geschenen auf elf NRW-Städte vor allem in den Ballungsgebieten. Die Lage sei nicht mehr so entspannt wie im Sommer, betonte Laumann. Ein größerer "Lockdown" müsse verhindert werden.