Apothekerskandal: Mehr Opfer sollen entschädigt werden

Stand: 27.10.2022, 15:08 Uhr

Nach einem Protest der Betroffenen vor dem Landtag steht jetzt fest: Der Gesundheitsausschuss will nicht mehr zwischen den Opfern unterscheiden, sondern allen ermöglichen Schmerzensgeld zu beantragen.

Der Gesundheitsausschuss des NRW-Landtages hat am Donnerstag bestätigt, dass Schmerzensgeld für mehr Geschädigte im Bottroper Apothekerskandal ermöglicht werden soll. Das heißt, 1500 mehr ehemalige Patientinnen und Patienten oder Angehörige können jetzt auf Geld aus einem Landesfonds hoffen.

Möglichst alle gleich

Die Fraktionen im NRW Landtag würden nun eine Lösung erarbeiten, wie eine Entschädigung aussehen könnte, gab der Gesundheitsausschuss bekannt. Der Vorsitzende Josef Neumann (SPD) sagte, "Unser Ziel ist, möglichst die Entschädigung für alle gleich zu machen."

Bisher können nur Patienten und Hinterbliebene einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen, wenn deren Medikamente im Urteil des Landgerichts Essen ausdrücklich erwähnt werden. Die Zahlung beträgt dann 5.000 Euro. Die Betroffenen verlangen, dass alle Geschädigten des Apotheker-Skandals gleich behandelt werden.

Betroffene bezeichnen sich als "Opfer zweiter Klasse"

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte bereits vor gut einem Monat mit betroffenen Krebspatienten diskutiert. Sie waren für eine Demonstration vor das Gesundheitsministerium gezogen. Dabei stellte Laumann in Aussicht, innerhalb von vier Wochen eine Lösung in Sachen Schmerzensgeld zu finden.

Denn die Betroffenen sind enttäuscht. Nur rund 2.000 von den knapp 3.500 Opfern können aktuell von dem Solidaritätsfond profitieren. Damit fühlen sie sich zum Teil nicht als Opfer anerkannt, schrieben "Opfer zweiter Klasse" auf die Plakate der Demonstration.

Apotheker verbüßt Haftstrafe

Der Bottroper Apotheker Peter S. hatte über Jahre hinweg Krebsmedikamente gestreckt. Mittlerweile verbüßt er eine lange Haftstrafe, wurde zu zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht urteilte aber nur in Sachen Betrug, nicht wegen einer Körperverletzung der Betroffenen. Ein Nachweis darüber, welche Patienten unterdosierte Krebsmedikamente bekommen haben, war im Prozess nicht möglich. Peter S. schweigt.